Ich habe heute bei einer Gehaltsabrechnung (Lodas) festgestellt, dass ab November bei Mandantendaten/Sozialversicherung/Allgmeine Daten
das Häckchen "Diff zw. Schätzung/Abrechnung verrechnen" gesetzt wird.
Als ich mir das mal genauer angesehen habe, habe ich festgestellt, dass ich einen Mandanten mit Schätzverfahren habe bei dem das Häckchen
zur Zeit nicht gesetzt ist. Die Differenzen der Krankenkassen sind aber immer mit in den Folgemonat reingegangen.
Ich frage mich ob ich irgendetwas übersehen habe? Und sollte ich das Häkchen dann besser jetzt schon bei der nächsten Abrechnung setzen oder kann es da zu Schwierigkeiten kommen?
Vielen Dank vorab für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Höninger,
sie meinen den Punkt "Beitragsnachweise nicht ersetzen" oder?
Ich habe den von Ihnen beschrieben Punkt bei mir in LODAS nämlich nicht gefunden. Oder haben Sie schon die neue Version installiert?
Bei meinem Punkt geht es darum, dass wenn ich den Haken setze und die Abrechnung mal vor dem 5. letzten Bankarbeitstag erstellt wird, dass dann die geschätzten Beitragsnachweise nicht ersetzt werden sondern vorhanden bleiben.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja ich glaub den Punkt meine ich.
Wir haben die neue Version drauf. Da hat sich wahrscheinlich der Text geändert, der jetzt
heißt "Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen"
Ich frage mich nur warum ich diesen Haken nicht gesetzt habe und trotzdem eine Verrechnung stattgefunden hat.
Jetzt kann ich leider nicht mehr nachsehen. Was steht denn da wenn man auf ? geht.
Vielen vielen Dank.
Wer bis zum Ende lesen kann, ist klar im Vorteil ![]()
Danke jetzt ist einiges deutlicher warum ich das so gemacht habe.
Ich bin jetzt ganz schön erleichtert.
10000 Dank
Doch noch einen Nachtrag:
Vielleicht ist das eher dann eine Frage für die Datev Mitarbeiter:
Muss ich denn diesen Haken schon im aktuellen Monat setzen damit weiter verrechnet wird?
Vielen Dank vorab.
Hallo Community,
vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit der neuen Lodas Version 10.71 wurde das Kontrollkästchen in „Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlicher Abrechnung im Folgemonat verrechnen" umbenannt. Es ist zudem bei einer Neuanlage eines Mandanten standardmäßig aktiviert. Rechnen Sie einen bestehenden Mandanten mit der neuen Version ab, erfolgt die Aktivierung im Bearbeitungsmonat 11/2018. Sie können den Haken jedoch auch bereits mit der aktuellen Abrechnung setzen.
Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes hat die ITSG eine Vereinfachung bei der Übermittlung der Beitragsnachweise gefordert. Dies bedeutet konkret, wer sich für die Teilnahme am Schätzverfahren entscheidet, muss auch im Falle einer Abrechnung vor Fälligkeitstermin die Differenz zum geschätzten Beitrag im Folgemonat verrechnen.
Weiterführende Informationen finden Sie auch im Dokument Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG