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HILFE Private KV wird bei LST Abzug nicht berücksichtigt

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letzte Antwort am 29.09.2023 13:50:50 von Tax9378
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Tax9378
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Hallo, ich habe nun 3 mal alle Datevanweisungen durchgearbeitet, meine Eingaben überprüft aber die Berechnung der Lohnsteuer ist immer noch ohne die private KV. Das macht in diesem Fall 200 € Steuer aus.

Ich habe eingegeben: 

Beschäftigung:
1 Angestellter
900 nicht meldepflichtig Beschäftigte - Geschäftsführer

Allgemeine SV daten
0000


Private Versicherung:

x privat Krankenversichert
Monatlicher Gesamtbeitrag 994,35
Basis-KV 994,35
AG Zuschuss nicht ermitteln (soll so sein)
x privat pflegeversichert
mtl. gesamtbeitrag 95,23
AG-Zuschuss nicht ermitteln


Hat jemand eine schlaue Idee.?Ich habs manuell berechnet, das Datevergebnis ist falsch. 

Gruß

tax9378


cro
Experte
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Nachricht 2 von 11
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@Tax9378  schrieb:


.....Beschäftigung:
1 Angestellter
900 nicht meldepflichtig Beschäftigte - Geschäftsführer

Allgemeine SV daten 0000


Private Versicherung:


 

Bitte alles zur PKV löschen. Der GGF mit diesen SV-Merkmalen erhält ausschließlich Bruttobezüge, sonst nichts!

 

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Tax9378
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Nachricht 3 von 11
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Es geht um die Lohnsteuerberechnung, nicht um die Bezüge oder einen Arbeitgeberzuschuss.


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cro
Experte
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Nachricht 4 von 11
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Richtig. PKV, etc. spielen keine Rolle, da sie wiederum nur in Form eines Bruttobezuges vergütet werden können.

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Tax9378
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Nachricht 5 von 11
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Die Basisabsicherung ist anstelle der Vorsorgepauschale im Rahmen der Lohnsteuerberechnung steuermindernd zu berücksichtigen, Sie haben mein Problem wohl nicht verstanden.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 11
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Gibt es denn einen Hinweis im Hinweis-/Fehlerprotokoll?

 

Der Haken "Arbeitgeber-Zuschuss nicht automatisch ermitteln" ist eigentlich nur zu setzen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, also wenn gleichzeitig "Firmenzahler" angegeben ist.

 

Ich glaube zwar nicht, dass es daran liegt, aber Sie sollten dies mal testen.

 

Und sonst wären anonymisierte Berechnungen "DATEV" und "selbst berechnet" zum Überlegen sinnvoll.

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LarsSchladitz
Beginner
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Nachricht 7 von 11
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Hallo,

ich hoffe, ich habe es richtig verstanden: Im Arbeitnehmer unter Sozialversicherung -> Allgemeine SV-Daten -> Reiter "Angaben zur Vorsorgepauschale" unter "Inländische Krankenversicherung (Selbstzahler)" den Haken setzen, könnte meines Erachtens nach der richtige Weg sein.

cro
Experte
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Nachricht 8 von 11
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@Tax9378  schrieb:

Die Basisabsicherung ist anstelle der Vorsorgepauschale im Rahmen der Lohnsteuerberechnung steuermindernd zu berücksichtigen, Sie haben mein Problem wohl nicht verstanden.


Sorry, aber die Vorsorgepauschale hatte ich tatsächlich nicht thematisiert.

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bodensee
Experte
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Nachricht 9 von 11
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So geht das halt manchmal , man liest und denkt sofort in eine Richtung hier AG - Zuschuss bei GGF und nimmt alles andere nicht mehr oder in ihrem Fall erst später wahr. 

 

That's life und zeigt eigentlich nur eines , wir sind alle am Anschlag oder eigentlich darüber. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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tbehrens
Erfahrener
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Wird kein Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz erfasst, wird in jedem Fall bei der Berechnung der Lohnsteuer eine Mindestvorsorgepauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 12% des Arbeitslohns, max. 1.900,00 EUR (3.000,00 EUR in Steuerklasse III) als Jahresbetrag berücksichtigt. 

 

Der Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz wirkt sich daher nur aus, wenn die Mindestvorsorgepauschale überschritten wird.

Kann es sein, dass die Mindestvorsorgepauschale höher ist? Wie hoch ist das Jahres-Brutto? Steuerklasse?

 

Edit:

Basis-KV 994,35 € * 12 = 11.932,20 € > 1.900/3.000 €

Ist der Gesamtbeitrag wirklich in gleicher Höhe wie die Basis-KV? Wurde die Basis-KV tatsächlich bescheinigt?

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Tax9378
Beginner
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Nachricht 11 von 11
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ja ist bescheinigt. 

 

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letzte Antwort am 29.09.2023 13:50:50 von Tax9378
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