Hallo, ich habe nun 3 mal alle Datevanweisungen durchgearbeitet, meine Eingaben überprüft aber die Berechnung der Lohnsteuer ist immer noch ohne die private KV. Das macht in diesem Fall 200 € Steuer aus.
Ich habe eingegeben:
Beschäftigung:
1 Angestellter
900 nicht meldepflichtig Beschäftigte - Geschäftsführer
Allgemeine SV daten
0000
Private Versicherung:
x privat Krankenversichert
Monatlicher Gesamtbeitrag 994,35
Basis-KV 994,35
AG Zuschuss nicht ermitteln (soll so sein)
x privat pflegeversichert
mtl. gesamtbeitrag 95,23
AG-Zuschuss nicht ermitteln
Hat jemand eine schlaue Idee.?Ich habs manuell berechnet, das Datevergebnis ist falsch.
Gruß
tax9378
@Tax9378 schrieb:
.....Beschäftigung:
1 Angestellter
900 nicht meldepflichtig Beschäftigte - Geschäftsführer
Allgemeine SV daten 0000
Private Versicherung:
Bitte alles zur PKV löschen. Der GGF mit diesen SV-Merkmalen erhält ausschließlich Bruttobezüge, sonst nichts!
Es geht um die Lohnsteuerberechnung, nicht um die Bezüge oder einen Arbeitgeberzuschuss.
Richtig. PKV, etc. spielen keine Rolle, da sie wiederum nur in Form eines Bruttobezuges vergütet werden können.
Die Basisabsicherung ist anstelle der Vorsorgepauschale im Rahmen der Lohnsteuerberechnung steuermindernd zu berücksichtigen, Sie haben mein Problem wohl nicht verstanden.
Gibt es denn einen Hinweis im Hinweis-/Fehlerprotokoll?
Der Haken "Arbeitgeber-Zuschuss nicht automatisch ermitteln" ist eigentlich nur zu setzen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge zahlt, also wenn gleichzeitig "Firmenzahler" angegeben ist.
Ich glaube zwar nicht, dass es daran liegt, aber Sie sollten dies mal testen.
Und sonst wären anonymisierte Berechnungen "DATEV" und "selbst berechnet" zum Überlegen sinnvoll.
Hallo,
ich hoffe, ich habe es richtig verstanden: Im Arbeitnehmer unter Sozialversicherung -> Allgemeine SV-Daten -> Reiter "Angaben zur Vorsorgepauschale" unter "Inländische Krankenversicherung (Selbstzahler)" den Haken setzen, könnte meines Erachtens nach der richtige Weg sein.
@Tax9378 schrieb:Die Basisabsicherung ist anstelle der Vorsorgepauschale im Rahmen der Lohnsteuerberechnung steuermindernd zu berücksichtigen, Sie haben mein Problem wohl nicht verstanden.
Sorry, aber die Vorsorgepauschale hatte ich tatsächlich nicht thematisiert.
So geht das halt manchmal , man liest und denkt sofort in eine Richtung hier AG - Zuschuss bei GGF und nimmt alles andere nicht mehr oder in ihrem Fall erst später wahr.
That's life und zeigt eigentlich nur eines , wir sind alle am Anschlag oder eigentlich darüber.
Wird kein Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz erfasst, wird in jedem Fall bei der Berechnung der Lohnsteuer eine Mindestvorsorgepauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 12% des Arbeitslohns, max. 1.900,00 EUR (3.000,00 EUR in Steuerklasse III) als Jahresbetrag berücksichtigt.
Der Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz wirkt sich daher nur aus, wenn die Mindestvorsorgepauschale überschritten wird.
Kann es sein, dass die Mindestvorsorgepauschale höher ist? Wie hoch ist das Jahres-Brutto? Steuerklasse?
Edit:
Basis-KV 994,35 € * 12 = 11.932,20 € > 1.900/3.000 €
Ist der Gesamtbeitrag wirklich in gleicher Höhe wie die Basis-KV? Wurde die Basis-KV tatsächlich bescheinigt?
ja ist bescheinigt.