Hallo,
ich habe nun schon eine Briefe von Mandanten da, die von der Versicherung darauf hingewiesen wurden, dass der monatliche Beitrag zur BaV um 2,- € zu hoch ist und nicht mehr beitragsfrei, weil die BBG gesenkt wurde.
Sie müssen den Versicherungsunternehmen mitteilen, für welche Lösung sie sich entscheiden.
Hat DATEV hierzu eine Lösung angeboten, die an mir vorbei gegangen ist?
Über Ideen würde ich mich freuen!
Grüße Diana B.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
einfach in diesem Jahr die 24 Euro im Dezember 2022 sv-pflichtig und steuerfrei abrechnen und 2023 sind wir wieder drüber.
Außer Mandant/Mitarbeiter will was anderes.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo, dazu hätte ich eine Frage:
gilt die BBG für den gesamten Beitrag AN Gehaltsumwandlung + AG Anteil oder nur für die Gehaltsumwandlung?
LG Heli
Die Begrenzung auf 4 % der BBG für die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung gilt unabhängig davon, wer die Beiträge trägt.