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Gutscheine von Amazon wie Geld verbeitragen/versteuern, Durchführung in der Praxis

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letzte Antwort am 02.10.2023 12:31:27 von Kristin_Frohmeyer
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nic2
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Guten Tag,

 

lt einem Seminar wurde ja bestätigt, dass Gutscheine von Marketplaces wie Amazon nun wie Geldleistungen zu behandeln sind.

 

Für mich würde dies bedeuten:

wenn ein Mitarbeiter einen Gutschein von Amazon für 50 Euro erhält, egal, zu welchem Anlass und dafür nichts zahlen soll, bleibt lt. Gesetz nur diese eine Möglichkeit:

 

die 50 Euro müssen beim Gehalt des Mitarbeiters individuell verbeitragt und versteuert werden.  Eine Pauschalbesteuerung ist nicht möglich.

Da der Mitarbeiter keine Kosten tragen soll, muss ich den Betrag als Nettowert anführen und Brutto hochrechnen lassen. Somit würde die Firma alle Kosten übernehmen, was aber locker nochmal 50 Euro an weiteren Kosten bedeutet, weil ja die Übernahme der SV-Beiträge einen erneuten geldwerten Vorteil darstellt, für den Lohnsteuer anfällt.

 

Wären Sie der gleichen Meinung?

 

Vielen Dank und Grüße

LF
Fortgeschrittener
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Hm, unser aktueller Stand ist, dass durchaus nach 37b pauschbesteuert werden kann (bis zur Höchstgrenze 10.000), Geschenke an eigene AN jedoch SV-pflichtig sind.

 

Wir benutzen die Lohnart 2770. Über diese werden automatisch sowohl die durch den AG zu übernehmenden SV-Beiträge errechnet, als auch die auf die übernommenen SV-Beiträge anfallende Lohnsteuer.

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VS1
Beginner
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Nachricht 3 von 4
4673 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich muss dieses Thema nochmal aufmachen.

Amazon Gutscheine sind wie Bar lohn zu behandeln und können meines Wissens nach deshalb nicht mit 37b pauschal versteuert werden.

Nun ist aber genau das im laufenden Jahr gemacht worden und ich muss korrigieren.

Nun stehe ich etwas auf dem Schlauch wie bzw. mit welcher Lohnart ich das ganze dann abrechnen sollte.

Mit der Lohnart 200 für Gehalt oder 203 als sonstiger. Bruttobezug oder etwas ganz anderes?

 

Ich bin für Antworten sehr dankbar.

 

Vielen Dank & Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,


rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.


Bitte stimmen Sie sich mit den zuständigen Institutionen ab, wie die Lohnart verbeitragt werden muss. Erst wenn dies feststeht, können wir eine Empfehlung der Lohnart aussprechen.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.10.2023 12:31:27 von Kristin_Frohmeyer
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