Hallo an alle Lohnprofis da draußen...
Ich habe eine Gruppenunfallversicherung i. H. v. 910,00 € in der 16 AN versichert sind.
Auf den Gesellschafter-Geschäftsführer entfallen davon 250,00 € der Rest teilt sich auf die anderen 15 AN.
Ist es so, dass von den 910,00 € : 16 AN = 56,87 € der Durchschnitt genommen wird und damit der
Gesellschafter-Geschäftsführer auch pauschal versteuert werden kann, da alle durchschnittlich unter 100 € liegen?
Oder muss ich den Gesellschafter-Geschäftsführer separat lohnsteuer- und sv-pflichtig abrechen?
Ich bin auf eure Antworten gespannt und danke im Voraus... Silke.
Hallo Silke,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Unfallversicherung, wie in diesem Fall vorzugehen ist.