Hallo,
ein Grundschulkind ist in angeordneter Quarantäne zu Hause.
Die Mutter muss mit zu Hause bleiben, Betreuungspflicht.
Wie verhält sich das in der Lohnabrechnung?
Entschädigung, wie wenn KITA amtlich geschlossen oder Kind Krank?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Sprechen Sie bitte mit der zuständigen Krankenkasse bzw. Gesundheitsbehörde, um zu klären, wer für den Zeitraum aufkommt.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ist das Kind krank? Dann wäre Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes vorrangig. Dann müsste es ja außerdem noch die Bescheinigung von Arzt geben. Diese könnte allerdings schon schwierig werden, da das Kind ja nicht raus und zum Arzt darf.
Wenn Kind gesund, dann greift § 56 IfSG.
Viele Grüße
T. Reich