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GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer

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letzte Antwort am 08.11.2017 13:41:03 von Claudia-FU
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich habe mal wieder eine Frage zum GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer. Der GGF bekommt von der GmbH eine Jahresdauerkarte für seinen Fußballclub. Diese Dauerkarte buche ich, da die Rechnung ja an die GmbH kommt wie folgt:  904145 an Kreditor und bei der Zahlung natürlich Kreditor an Bank.

Die Versteuerung wird nach § 37 b vorgenommen. Der Lohnsachbearbeiter rechnet die Steuer nicht in der Nebenrechnung zum Lohn-u. Gehalt ab, sondern über den Arbeitnehmer als Sachbezug.

Ich habe jetzt in der Bruttolohnverbuchung folgende Verbuchungen:   4145/1755 (netto) und 1755/8590 ohne USt. Irgendwie stehe ich mir hier im Weg, da ich jetzt auf dem Konto 4145 zwei mal den gleichen Wert gebucht habe.

Die Dauerkarte an Geschäftspartner wird ebenfalls nach § 37 b versteuert (hier aber in der Nebenerfassung LuG), aber komplett als nicht abzugsfähiger Aufwand verbucht.

Was läuft hier nicht richtig?

DATEV-Mitarbeiter
Simone_Beer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

der doppelte Wert auf dem Konto 4145 entsteht, da Sie diesen in der Fibu manuell auf das Kreditorenkonto 904145 buchen und dieser zusätzlich mit der Abrechnung über Lohn und Gehalt auf das Konto 4145 gebucht wird.

Entweder wird der Betrag im Lohn doch über die Nebenbuchführung abgerechnet oder in der Lohnartenkontierung wird bei der betroffenen Lohnart die Verbuchung des Betrages entfernt (Haken).

Alternativ können Sie den doppelten Betrag in der FIBU auch manuell gegenbuchen.

Viele Grüße

Simone Druse

Personalwirtschaft

DATEV eG

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bfit
Meister
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Hallo Frau Zuck,

dass Sie den Betrag zweimal in den Kosten haben, ist schon richtig, Sie haben ja auch eine Erlösbuchung dagegen. Hier fällt es nur besonders auf, da die Kostenbuchungen auf ein und demselben Konto landen. (Übrigens gibt es im Kontorahmen SKR 03 das Konto #4152 Sachzuwendungen und Dienstleistungen für AN hierfür).

Nehmen Sie mal das Beispiel der privaten Kfz-Nutzung. Da haben Sie auch die Kfz-Kosten zum einen in den Kfz-Kosten und den privaten Nutzungsanteil zusätzlich in den Personalkosten, da er Teil des Gehalts ist. Dieser wird dann jedoch durch die Erlösbuchung wieder neutralisiert.

Viele Grüße,

B. Fitschen

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Hallo Frau Fitschen,

vielen Dank für die Antwort.

Bei der Kfz-Nutzung habe ich aber auch keine tatsächliche Rechnung über den zu versteuernden Wert in der Buchhaltung gebucht. Für die Kfz-Nutzung wird bei uns das Konto 4153 verwendet, da es sich ja um den GGF handelt.

Habe ich bei der § 37 b Versteuerung überhaupt einen USt-Pflichtigen Sachbezug? Denn in der Bruttolohnverbuchung wird dieser ja auch ohne Versteuerung auf das Erlöskonto übergeben. Muss es eine Erlösbuchung geben?

Mir gefällt die Variante über die Nebenbuchführung die Versteuerung vorzunehmen.

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letzte Antwort am 08.11.2017 13:41:03 von Claudia-FU
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