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GmbH Gesellschafter GF mit Ebike

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letzte Antwort am 01.08.2024 17:32:34 von deusex
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
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Hallo!

Ein GmbH GF (100% Gesellschafter) möchte ein Ebike leasen.

 

Das Rad ist schon bestellt und die Leasingfirma hat eine Arbeitsvertragsänderung beigefügt, auf de´r steht, dass die Umwandlungsrate vom Gehalt abgezogen wird, so dass es sich um eine Gehaltsumwandlung handelt.

 

Wir haben zu dem Thema viel gelesen und sind der Meinung, dass eine Gehaltsumwandlung nicht geht, da es sich dann um vGA handelt.

Könnt Ihr mir das bestätigen? Die Sachen, die ich im Internet gefunden habe , sind nicht aktuell.

 

Ist nicht von vGA auszugehen, wenn der GF das Ebike zusätzlich zum Gehalt bekommt? Darauf gehen meine Artikel nicht ein.

 

cro
Experte
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Eine vGA entsteht meines Wissens in solchen Fällen nur dann, wenn GGF-Bezüge ohne Vorab-Gesellschafterbeschluss erhöht werden.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


rechtlich können wir Sie nicht beraten.


Bitte halten Sie Rücksprache mit den zuständigen Institutionen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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deusex
Allwissender
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@Jacqueline_Schön  schrieb:

Hallo,


rechtlich können wir Sie nicht beraten.


Bitte halten Sie Rücksprache mit den zuständigen Institutionen.


Hallo Frau Schön, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, verweisen Sie öfters auf Ihren o.g. Hinweis.

 

Welche "Institution soll die gute Frau denn fragen ? Wenn Sie einen Hinweis erteilen, sollten Sie zumindest eine "Instituion" benennen.

 

Der Hinweis ist ansonsten obsolet und Sie weisen quasi den Fragesteller ab. 

 

Ich denke vielmehr, die Fragestellerin fragt nicht primär die DATEV um Rat, sondern versucht es mit dem gebündelten, hochkarätigen Schwarmwissen der Community.

 

Insofern ist Ihre Frage @Lohnbüro80 hier richtig platziert !

 

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Hallo Lohnbüro80,

die Aussage von cro ist korrekt. Die Frage müsste aber von einem Steuerberater beantwortet werden können; das ist die von der DATEV-Mitarbeiterin gemeinte Institution, die zu fragen ist.

  

Bei GGF muss jede Art von Zuwendung schriftlich zugesichert werden, ganz egal um was es sich handelt. Ansonsten entsteht tatsächlich eine vGA, die KSt kostet. Aber: es handelt sich hier ja nicht um eine zusätzliche Zuwendung, da das E-Bike aus dem Gehalt heraus finanziert wird. Daher ist hier der richtige Weg eine Umwandlungsvereinbarung, ähnlich wie bei der Gehaltsumwandlung bei einer bAV.  

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deusex
Allwissender
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letzte Antwort am 01.08.2024 17:32:34 von deusex
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