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Gesundheitsförderung - in welchem Monat auf Abrechnung?

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letzte Antwort am 06.03.2019 10:23:13 von björn
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myview
Einsteiger
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Hallo zusammen,

unser Unternehmen möchte den Mitarbeitern die Teilnahme an einem Trainingskurs zur Verbesserung von Haltung, Kondition, Kraft etc. bezahlen. Soweit ich weiß, muss das über die Gehaltsabrechnung erfolgen - neue Lohnart im Gesamt-Brutto und Netto-Abzug.

Nun ist es so, dass dieser Kurs über mehrere Monate hinweg durchgeführt werden soll und es nach Abschluss eine Rechnung geben wird.

Wie läuft nun die Gehaltsabrechnung ab?

Muss ich nach Erhalt der Rechnung die betroffenen Monate bei den einzelnen Mitarbeitern korrigieren?

Kann ich nach Erhalt der Rechnung den auf die Mitarbeiter aufgeteilten Betrag in dem dann aktuellen Bearbeitungsmonat abrechnen?

Viele Grüße

Andrea Krömer

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

die Gesundheitsförderung ist steuer-und sv-frei wenn Sie nach dem SGB V zertifiziert ist. Näheres gibt es auch auf www.gkv-spitzenverband.de .

Generell würde ich die Berechnung in dem Monat durchführen, in dem der AG die Rechnung bekommen hat.

Gruß

Björn Niggemann

myview
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
205 Mal angesehen

Hallo,

wenn die Maßnahme nicht zertifiziert ist, ist sie demnach auch nicht steuer- und sv-frei. Aber sie muss bei den einzelnen Mitarbeitern auf der Gehaltsabrechnung erscheinen, oder?

Gruß

Andrea Krömer

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

ja das ist richtig.

Gruß

Björn Niggemann

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letzte Antwort am 06.03.2019 10:23:13 von björn
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