Hallo,
wenn ein Gesellschafter bei einer weiteren GmbH nur die Anteile hält, kann er dort als Aushilfe angemeldet werden? Bei seiner ersten GmbH ist er Gesellschafter-Geschäftsführer und sv-frei. Die Ehefrau ist bei der zweiten GmbH Geschäftsführerin. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.
Lieben Gruß, Judith Kubitza
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wir hatten eine ähnliche Situation bei einem Mandanten.
Der kann, aber auch sv-frei und Steuerklasse VI.
Somit egal was er dann in der zweiten GmbH verdient.
Wurde jetzt aktuell in der SV Prüfung auch so geändert.
Grüße
Ah ok , vielen Dank. Aber als Aushilfe, also geringfügig, kann ich ihn nicht melden oder?
Lieben Gruß,
Judith Kubitza
Hallo Frau Kubitza,
nein, weil er nicht sv-pflichtig ist.
Grüße
Claus Küpper
Hängt von den Beteiligungsverhältnissen ab, im Zweifel Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen.
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@winter_partner schrieb:Ah ok , vielen Dank. Aber als Aushilfe, also geringfügig, kann ich ihn nicht melden oder?
Ich würde mal sagen ja, das geht. Da ja nur Pauschbeträge zur KV + RV abzuführen sind, ist sein SV-Status egal. Wenn er in einer privaten KV ist, entfällt auch der Pauschbetrag zur KV. 2% pauschale LSt fällt noch an.
Bitte informieren, das stimmt so nicht. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gesellschafter_idesk_PI42323_HI660861.html
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Auch wenn er als AN, Beschäftigter einzustufen ist?
Ich habe gestern noch mit der deutschen RV telefoniert. Nein das geht nicht, weil er 100% der Anteile hält und somit kein abhängig Beschäftigter sein wird. Sie meinte zwar man sollte vorsichtshalber ein Statusfeststellungsverfahren machen, aber da wird wohl das selbe Ergebnis bei rum kommen. Fazit: Ich melde ihn nicht als Aushilfe an 🙂 Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Gruß, Judith Kubitza
Ich würde mal sagen ja, das geht. Da ja nur Pauschbeträge zur KV + RV abzuführen sind, ist sein SV-Status egal. Wenn er in einer privaten KV ist, entfällt auch der Pauschbetrag zur KV. 2% pauschale LSt fällt noch an.
Einverstanden. Minijob geht nicht!
Kurze Frage zu diesem Fall.
Somit ist der Personenkreis nicht zur Umlage 1, Umlage 2 und Insolvenzgeldumlage beitragspflichtig oder?
Hallo,
Informationen zur Umlagepflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer geringfügigen Beschäftigung erhalten Sie im Dokument .
In dem Dokument erfahren Sie auch, wie Sie Gesellschafter-Geschäftsführer in Lohn und Gehalt erfassen und abrechnen, wenn der Sozialversicherungsstatus bekannt ist.
Ich weiß nicht, ob das Ihre Frage ist:
Es gibt grundsätzlich aus lohnsteuerlicher Sicht auch noch die Möglichkeit bei SV-Freien geringfügig Beschäftigten unter Umständen Pauschalsteuer von 20% statt individueller Besteuerung abzuführen. Das müsste in § 40a EStG absatz 2ff stehen.