Hallo Community,
ich habe ein Problem.
Ich habe einen Mandanten der in Fa. A Gesellschafter ist in Fa. B Gesellschafter-Geschäftsführer ist (BGRS 0000, PGRS 900 und privatversichert ist. Nun wird Fa. C gegründet hier ist er mit einem 2. Kollegen jeweils als Geschäftsführer (50%) angestellt und in der Anlaufphase verdient er ca. 500,00 €.
Ich muss jetzt also das Statusfeststellungsverfahren anleiern. Richtig?
Dies ist aber nur mit der 1 Abrechnung anstossbar. Hierfür ist wiederum die Schlüsselung normaler Arbeitnehmer (BGRS 1111 und PGRS 101 + KK) vorab abzurechnen.
Gilt das auch für jeden weiteren Geschäftsführer Posten?
Und wie regel ich das mit der Krankenkasse...muss er mir die angeben oder wird er da auch als privat eingestuft und vor allem, wo geht dann das Statusfeststellungsverfahren hin per DÜ?
Fragen über Fragen....es ist mein erster Fall dieser Art nach einer langen Weiterbildung man lernt nie aus....also bitte ihr lieben Cracks...wie läuft das?
Ich danke schon jetzt für alle Antworten die jetzt zusammen kommen!
LG LEA76
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Lea76,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Schauen Sie mal ins Dokument 1018481 - DEÜV - Statusfeststellungsverfahren für einen Gesellschafter-Geschäftsführer anstoßen . Vielleicht finden Sie in diesem Dokument bereits eine Hilfestellung.
Ansonsten empfehle ich Ihnen, bzgl. der rechtlichen Klärung eine Krankenkasse zu kontaktieren.