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Geschenke zur Geburt, Sachzuwendung

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letzte Antwort am 25.08.2016 09:24:31 von stelie
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stelie
Einsteiger
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Guten Tag,

vorweg erstmal, ich arbeite mit dem Programm LODAS.

In unserer Firma gibt es gleich zweimal Nachwuchs und jeder kleine Erdenbürger soll zur Geburt von der Firma eine Goldmünze im Wert von 139€ erhalten, damit sind ja die 60€ überschritten. Die psch.LSt bzw. die Abzüge darauf werden von uns übernommen.

Eigentlich soll das Ganze nicht auf der Lohnabrechnung erscheinen, lässt sich wohl aber nicht vermeiden.

Mittlerweile hab ich soviel gelesen, dass ich gerade völlig auf der Leitung stehe.

Ich hab jetzt erstmal die Stamm-LA 843, 844 und 845 als neue LA in den Stammdaten angelegt. (an denen ändert man ja nichts, oder?)

Muss ich nun vorher noch was manuell berechnen?

Kann mir bitte jemand helfen, wie ich das korrekt ins Lohnprogramm kriege?

Herzlichen Dank

LG

stelie
Einsteiger
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Dieses Geschenk an das Kind führt zur SV-Pflicht auf seiten das AN, das ist von uns aber so nicht gewollt. Eigentlich soll der AN doch nicht für ein Geschenk zur Kasse gebeten werden.

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

schauen Sie mal in das Dokument, dort erfolgt unter Punkt 3.2 auch eine Erläuterung zur Nettoabrechnung inkl. Lohnarten:

Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§37b EStG)

Viele Grüße

T. Reich

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stelie
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Reich,

vielen Dank für Ihre Antwort. Hat erstmal weitergeholfen.

Ich habe das Geschenk (133,99) mit LA  843 geschlüsselt. Damit erfolgte der Ausweis mit den

LA 843 - 133,99€

LA 844 - 36,10€

LA 845 - 14,77€

LA 849 - 44,42€

auf der Gehaltsabrechnung, aber nur bei einem Mitarbeiter (Stkl 1) bei dem anderen (StKl 3) nur LA 843 und 844.

Zum Verständnis für mich, bitte nicht lachen, irgendwie komm ich hier gar nicht klar:

1. Die LSt auf die SV errechnet sich nicht pauschal sonder nach den LSt-Klassen? Damit erklärt sich der Abzug bei dem einen, aber nicht bei dem anderen AN.

2. LA 849 ist die manuell errechnete psch. LSt von 44,42€

(30% LSt (40,20€)+5,5% Soli (2,21€)+5% KiSt Sachsen 2,01€))

LG

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

aber nur bei einem Mitarbeiter (Stkl 1) bei dem anderen (StKl 3) nur LA 843 und 844.

Kann es sein, dass bei dem Mitarbeiter mit Steuerklasse 3 keine Lohnsteuer anfällt, da die Bezüge insgesamt zu gering sind? Das würde erklären, warum keine Lohnsteuer auf die SV-Beiträge anfällt.

Warum keine pauschale Lohnsteuer, also LA 849, weiß ich leider auch nicht.

1. Die LSt auf die SV errechnet sich nicht pauschal sonder nach den LSt-Klassen? Damit erklärt sich der Abzug bei dem einen, aber nicht bei dem anderen AN.

Ja, der geldwerte Vorteil (Übernahme der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung) ist kein Sachbezug und kann daher nicht pauschal versteuert werden. Wird so ja auch im bereits benannten Dokument erläutert.

Nachlesen können Sie zu diesem Thema auch hier: Pauschalierung der LSt für Belohnungsessen und ähnliche Sachbezüge - Lexikon Lohn und Personal

Viele Grüße

T. Reich

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stelie
Einsteiger
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Hallo Herr Reich,

der geringe SV-Beitrag bei Stkl3 führt tatsächlich nicht zum Abzug von LSt. Habe in einer Probeabrechnung die Stkl geändert und schon war LSt (LA 845) ausgewiesen.

Damit wäre das geklärt.

Bleibt jetzt nur die Frage, ob die LA 849 vorher berechnet werden muss und ob das so korrekt ist, wie ich es gemacht habe. Wäre eigentlich schade, wenn es keine Möglichkeit der Eingabe des Wertes des Sachbezuges gibt, damit auch hier die psch.LSt automatisch vom Programm ermittelt wird.

LG

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heckerlein
Fachmann
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stelie
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Hecker,

Danke für Ihre Antwort.

Wenn ich also nur die LA 843 verwende, wird automatisch im Hintergrund die pausch. LSt. auf die Netto-Sachzuwendung errechnet.

Kann ich das auf der Probeabrechnung bzw. irgendwo sehen (zur Kontrolle für mich, dass alles korrekt ist) oder taucht das dann erst auf der LSt-Anmeldung auf?

LG

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heckerlein
Fachmann
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stelie
Einsteiger
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Recht vielen Dank.

LG

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letzte Antwort am 25.08.2016 09:24:31 von stelie
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