Hallo zusammen,
meine Frage betrifft mitunter gar nicht wirklich den Lohnbereich, ich hoffe, mir kann trotzdem jemand helfen:
Unternehmen A hat ein Jubiläum. Unternehmer B möchte aus diesem Anlass ein Geschenk in Höhe von 100 Euro (enthält Sektflaschen für Mitarbeiter) an A übergeben. Da größer 35 Euro kein Betriebsausgabenabzug. Steuerpauschalierung durch B möglich.
Nun die Frage: können die Sektflaschen auch direkt an die MA übergeben werden mit der Folge, dass weniger als 35 Euro pro Mitarbeiter und damit eine gewinnmindernde Betriebsausgabe? Wenn ja, müssten vermutlich die Namen der beschenkten Mitarbeiter dokumentiert werden? Kann auch hier die Pauschalierung der Steuer problemlos erfolgen oder gibt es Besonderheiten? Wenn der Preis pro Flasche unter 10 Euro liegt, ist dann überhaupt eine Versteuerung notwendig?
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, das ist eigentlich gar nicht mein Thema... Recherche hierzu finde ich schwierig, weil das Gesetz immer von 35 Euro pro Person und Jahr spricht und mir nicht klar ist, ob auch ein einzelner Mitarbeiter als Person definiert sein kann oder ob dann das Unternehmen als "Person" gesehen wird und damit das Geschenk als Ganzes. Leider konnte mir auch die Dame vom Finanzamt nicht helfen....
Vielen Dank!
Die Kollegen aus dem Steuerfach können dazu bestimmt konkreteres Beitragen, hier nur meine persönliche Einschätzung:
Wenn die Namen der Mitarbeiter bekannt sind, und diese direkt beschenkt werden UND die Gesamt-Kosten für den Sekt (inkl. Verpackung, ggf. Karte etc.) unter 10 € liegen, kann eine Pauschalierung nach § 37 b unterbleiben.
Aber - wie schon gesagt - da dürfen die Kollegen gern anderer Auffassung sein 😉
Danke für die Rückmeldung. Mir geht es vor allem um den Punkt "35 Euro pro Person und Kalenderjahr" - und ob das angewendet werden kann auf die einzelnen Mitarbeiter des Geschäftspartners oder ob nur der Geschäftspartner als eine Person gezählt werden kann....
Hallo,
rechtlich können wir nicht beraten. Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrer Finanzverwaltung in Verbindung.
@Wolfgang_Stein schrieb:rechtlich können wir nicht beraten. Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrer Finanzverwaltung in Verbindung.
Sollte da nicht lieber ein Hinweis auf die Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater stehen; die müssten das eigentlich wissen 😉