Hallo liebe KollegInnen,
wie handhabt ihr Fragen nach der Behandlung von Geschenken an Arbeitnehmer zu Weihnachten?
Wenn ein Geschenk für 50 € nach 37b pauschalversteuert wird (kein persönlicher Anlass) und außerdem der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung übernommen wird (was wieder zu einer zu übernehmenden LSt führt) kommt unter dem Strich heraus, dass es egal ist, ob das Geschenk privat gemacht wird (ohne Aufnahme in Buchhaltung und Gehaltsabrechnung) oder betrieblich aufgrund des Arbeitsverhältnisses. Schöner ist sicher privat ohne dem Arbeitnehmer noch zu dokumentieren, was das Geschenk gekostet hat.
Steuer- und SV "Betrug" sehe ich nicht, da ja wirklich aus Nettigkeit und kein Anspruch auf ein Geschenk besteht.
Und wenn es dann noch um einen Gutschein geht, wird es noch schwieriger und unter Umständen teurer.
Frohe Weihnachten...
Steuer- und SV "Betrug" sehe ich nicht
Besser nochmal recherchieren... !!!
@StB_ schrieb:ein Geschenk für 50 €
könnte man u.U. doch auch als (einmaligen) Sachbezug werten, wenn der nicht schon anderweitig "verbraucht" ist. Nur so als Denkanstoß. 😉