Bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, Schlüsselung 9111, Höchstbeitrag allgemein, AG Zuschuss aus dem Entgelt berechnen, wird bei einem monatlichen sv-pflichtigen Bruttolohn von 4.755,75 der AG-Zuschuss in Höhe von EUR 382,84 korrekt berechnet (Barmer; 50% aus dem Entgelt ), jedoch ein Gesamtbeitrag von 778,84 in Abzug gebracht. M.E. müsste der Gesamtbetrag EUR 765,68 betragen.
Gleiches passiert in der Pflegeversicherung. Wo liegt mein Fehler?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
der Gesamtbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist bei einer freiwilligen Versicherung immer ein monatlicher Festbetrag.
Nur der Arbeitgeberanteil kann auf das tatsächliche Entgelt berechnet werden, so dass dann der Arbeitnehmeranteil den Restbetrag zum Gesamtbeitrag ausmacht.
Viele Grüße
Uwe Lutz