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Geringfügige Beschäftigung - rückwirkende Gehaltserhöhung

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letzte Antwort am 19.05.2017 15:32:39 von t_r_
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b_g_
Einsteiger
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Hallo,

wie verhält es sich denn mit der Jahresverdienstgrenze (5400 €) bei einer rückwirkende Gehaltserhöhung aufgrund Tarifvertrag.

Gehalt wird rückwirkend ab 01.01 erhöht. Bei Beibehaltung der bisherigen Arbeitsstunden wird die Verdienstgrenze überschritten.

Daher soll  eine Reduzierung der Arbeitsstunden ab Juni erfolgen. Dadurch wird die Verdienstgrenze nicht mehr überschritten.

Reicht dies so aus oder muss die Reduzierung der Arbeitszeiten ebenfalls rückwirkend erfolgen?

Aus meiner Sicht nicht. da man frühestens ab Gültigwerden des Tarifvertrages wissen konnte, ob die Grenze überschritten wird.

Ein Kollege ist gegenteiliger Meinung und hat mich ganz durcheinander gebracht.

Was meint Ihr dazu?

Danke und Gruß

Benedikt

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
787 Mal angesehen

Hallo,

wie sollen den rückwirkend die Stunden reduziert werden? Der Mitarbeiter hat diese Stunden doch schon gearbeitet. Die Stunden können doch daher erst für die Zukunft geändert werden. Oder habe ich was falsch verstanden?

Viele Grüße und schönes Wochenende

T. Reich

b_g_
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
787 Mal angesehen

Hallo Herr Reich,

die Stundenanzahl würde für die Vergangenheit reduziert werden und die dadurch angefallenen Mehrstunden in der Zukunft verrechnet bzw. durch Freizeit ausgeglichen werden.

Gruß

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
787 Mal angesehen

Hallo,

schauen Sie mal in die Geringfügigkeits-Richtlinien:

Deutsche Rentenversicherung - Rundschreiben - Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügig…

Auf Seite 67 werden rückwirkende Erhöhungen des Entgelts erwähnt. Diese haben erst ab Tag des Bekanntwerdens eine Wirkung.

Vieler Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 19.05.2017 15:32:39 von t_r_
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