Hallo Datev-Community,
eine neue Mitarbeiterin, die auf Minijob-Basis bei uns beginnt ist bei der HUK Coburg privat krankenversichert.
Einen Pauschbetrag für die KV muss ich ja nicht abführen, sodass der Beitragsgruppenschlüssel (ohne Befreiung von der RV-Pflicht) 0100 heißen müsste!?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist bei geringfügiger Beschäftigung ja automatisch die Knappschaft hinterlegt.
Sind trotz privater Krankenversicherung irgendwelche Abgaben an die Knappschaft abzuführen? Wie sieht es mit dem RV-Beitrag und der Umlagepflicht aus, sind diese Beiträge ebenfalls an die HUK Coburg abzuführen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!
Viele Grüße
Tobias Fischhold
Hallo Herr Fischhold,
die Meldungen gehen ebenfalls an die Knappschaft raus.
Ebenso die Beiträge.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
D.h. ich hinterlege die Knappschaft auch als gesetzliche Krankenkasse, obwohl die MA eigentlich privat versichert ist?
Grüße
Tobias Fischhold
Ja genau so.
Nein, bitte hinterlegen Sie als gesetzliche KK die Knappschaft. Diese soll/muß doch die RV und die Umlagen erhalten. Hier ist doch die Besonderheit nur, dass der AG die Pauschalbeiträge zur KV spart. Sonst alles wie bei "normalem" Minijobber!
Sorry, lesen ist manchmal hilfreich. Hatte gedacht, Sie wollten eben NICHT die Knappschaft schlüsseln!![]()