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Geldwerter Vorteil Nutzung Firmenwagen - teilweise in Homeoffice 1 - 2 Tage in der Woche

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letzte Antwort am 29.11.2023 09:18:40 von M_H
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Opal
Beginner
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Hallo liebes Schwarmwissen, 

 

ich habe einen Mitarbeiter, der 1 bis 2 Mal in der Woche im Homeoffice arbeitet. 

Kann ich die mtl. Weg/Arbeit Versteuerung/Verbeitragung kürzen um die Homeoffice-Tage? Danke vorab für Ihre Hilfe.

rschoepe
Fachmann
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Du musst für die Abrechnung des geldwerten Vorteils doch angeben, welche Entfernung und an wie vielen Tagen pro Monat der MA durchschnittlich fährt. Und da kürzt du die Tage dann eben entsprechend.

rschoepe_0-1700651545783.png

(Screenshot aus LODAS)

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MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

bei wöchentlich 3,5 Arbeitstagen im Büro, und das mal 4,33, da komme ich doch perfekt auf 15😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
M_H
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

bei den Arbeitstagen handelt es sich lediglich um die Tage, die für die Pauschalversteuerung angesetzt werden. Die 0,03% für Fahrten W/A werden dadurch nicht gekürzt (darf auch nicht). Wenn die Homeoffice-Tage mehr werden, sollte geprüft werden ob ggf. die 0,002%-Variante angewendet werden soll. Das Dok.-Nr.: 5300265 hilft hier weiter.

 

grüße

M_H

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Opal
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

unsere Geschäftsleitung wünscht so wenig Aufwand wie möglich in der FiBu und deshalb wurde ein Fahrtenbuch ausgeschlossen. Im Hinblick auf Genauigkeit und der Prüfung, soll nur die 1% / 0,003 % Regel angewandt werden. 

 

Grüße 

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Opal
Beginner
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Danke für die Hilfe, das hatte ich auch so gerechnet.

Dennoch wird dann ein Teil pauschal versteuert. Was bringt das für Vorteile oder Nachteile jeweils? 

 

Wir wollen bei einer Prüfung korrekt abgerechnet haben. Danke dir für deine weitere Hilfe vorab. Bin hier noch sehr unsicher (zu wenig Praxis)

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M_H
Fortgeschrittener
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ok - dann gibt es keine andere Möglichkeit als die 0,03% voll durchlaufen zu lassen, das ist ein fester Monatswert. Eine individuelle Betrachtung auf die einzelnen Nutzertage geht eben nur über die 0,002%, da muss dann auch eine Aufstellung her ... nicht zu verwechseln mit einem Fahrtenbuch !! Es müssen die Fahrtage aufgeschrieben werden und dann individuell eingebucht werden - sonst muss eben 0,03% berechnet werden für jeden Monat voll. Das ist bei Pauschalen leider so - einfache Handhabe aber keine individuelle Betrachtung.

 

Grüße

M_H

 

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M_H
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

zunächst kann ich Ihnen wirklich noch einmal das DOK 53000265 ans Herz legen. Das ist eigentlich sehr umfangreich und erklärt das gesamte Thema perfekt.

 

Die Mitarbeiter haben im Rahmen ihrer eigenen EST-Erklärung die Möglichkeit, Fahrten Wohn/Arb. in der Steuererklärung steuermindernd anzusetzen. Bei einem VollzeitAN werden hier regelmäßig 15 AT pro Monat akzeptiert (wegen Feiertagen, Kranktagen etc. sind das weniger als die eigentlichen 21,67 Tage). Werden im Rahmen der Lohnabrechnung diese Fahrten als Fahrtkosten bezahlt oder bei der PKW-Versteuerung pauschalversteuert bewertet, so kann der AN diese Fahrten in seiner eigenen EST nicht mehr geltend machen.

 

Im Rahmen der PKW-Versteuerung kann der AG die Fahrtkosten W/A bis zur Höhe der im Rahmen der EST möglichen Werte pauschal versteuern. Vorteil: pauschalversteuert heißt es fallen auf diese Werte keine SV-Beiträge an. Nachteil s.o. ... und: der AG sollte sich das vom AN unterschreiben lassen dass bekannt ist dass kein Ansatz in der EST mehr möglich ist .. sonst kann eine Haftung entstehen wenn der AN doch die AT ansetzt ...

 

Bei der Pauschalversteuerung geht man bei einem VollzeitAN wie geschrieben von 15 AT aus, entsprechend muss bei weniger als 5 AT der Ansatz gekürzt werden (z.B. bei 4 AT-Woche 15/5*4 = 12 AT).

 

🙈oh - tiefes Wissen Reisekosten, ich hoffe ich habe nicht vollends verwirrt ... bitte also das DOK einmal lesen wenn das Grundwissen nicht so ganz da ist 😉

 

Grüße

M_H

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letzte Antwort am 29.11.2023 09:18:40 von M_H
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