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Gehaltserhöhung bei Kurzarbeit im Betrieb

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letzte Antwort am 02.02.2021 10:13:24 von Matthias_Platz
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Fragen-über-Fragen
Beginner
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Hallo an alle,

 

 

ich habe eine Frage zum Thema Gehaltserhöhung während Kurzarbeit im Betrieb.

 

Darf ein Betrieb in dem Kurzarbeit herrscht, Gehälter von AN erhöhen, die nicht von der Kurzarbeit betroffen sind?

 

Hintergrund:

 

In der Abteilung bei dem Betrieb in dem ich arbeite sind laut der Aussage meines AG <10% der AN von Kurzarbeit betroffen.

Bei meinem Personalgespräch vor einigen Wochen wurde mir eine Gehaltserhöhung zugesagt. Laut meinem AG darf dieser mein Gehalt aber erst erhöhen, wenn der Anteil von AN die von Kurzarbeit betroffen sind unter 10% sinkt.

 

Ich selbst bin nicht von Kurzarbeit betroffen und arbeite zu 100%.

 

Leider konnte ich diese Aussage an keiner Stelle nachlesen. Ich konnte nur nachlese, dass AN die von Kurzarbeit betroffen sind nicht ohne weiteres das Gehalt erhöht werden darf.

 

Weiß jemand ob es eine solche Regelung gibt und wo ich diese ggf. finden kann?

 

 

Vielen Dank und beste Grüße

 

 

 

 

 

 

 

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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einfach mal so aus dem Bauch raus.. warum sollte der Arbeitgeber, das Gehalt nicht erhöhen dürfen? ..egal ob Kurzarbeit oder nicht.. das Eine hat doch nichts mit dem Anderen zu tun..

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Fragen-über-Fragen
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Mit meinem jetzigen Wissensstand kann ich das ebenfalls nicht nachvollziehen. Aus diesem Grund habe ich hier nachgefragt, ob es eine solche Regelung gibt und wo man diese nachlesen kann. 

 

Leider kann ich nicht mit meinem Bauchgefühl bei meinem AG für meine Gehaltserhöhung argumentieren.

 

Dafür wollte ich mich zu diesem Thema informieren. Leider finde ich keine Aussagen die zu meiner Sachlage passen.

 

Falls jemand Erfahrung zu diesem Thema hat freue ich mich über eine Antwort.

 

 

Beste Grüße

 

 

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cro
Experte
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Nachricht 4 von 6
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@Fragen-über-Fragen  schrieb:

 

Ich selbst bin nicht von Kurzarbeit betroffen und arbeite zu 100%.

 

 


Genau darum. Einfach machen.

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greese
Erfahrener
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Nachricht 5 von 6
1657 Mal angesehen

Bitte einmal hier schauen, vielleicht hilft das ein wenig weiter:

Gehalterhöhung während Kurzarbeit 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
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Hallo,

 


rechtliche Anfragen können von unserer Seite aus nicht beantwortet werden. Deshalb haben wir für diesen Sachverhalt keine Lösung für Sie.


Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihres Anliegens an die Bundesagentur für Arbeit.

 

 


Viele Grüße aus Nürnberg

 


Matthias Platz 


Personalwirtschaft


DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.02.2021 10:13:24 von Matthias_Platz
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