Hallo,
ich arbeite mit Lohn und Gehalt.
Weiß jemand, ob ich aus dem Programm heraus der BG auch eine neue Gefahrtarifstelle mitteilen kann, da sich das Aufgabenfeld geändert hat?
Vielen Dank für eure Hilfe....
Die Gefahrtarifstelle wird per schriftlichem BG-Bescheid festgestellt. Mir ist es bisher noch nicht gelungen, eine solche Änderung über LuG zu veranlassen.
Guten Morgen,
hier werden Sie wohl anders auf die BG zugehen müssen. Es handelt sich ja um eine neue Gefährdungsbeurteilung, welcher auch ein neuen Bescheid mit Festlegung der neuen Gefahrenklasse(n) folgen muss.
Viele Grüße
T. Reich