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GWV in Lodas

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letzte Antwort am 28.05.2019 09:39:34 von wielgoß
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ruthy
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Hallo Zusammen,

ich hab einen Mitarbeiter der ein bis zweimal in der 'Woche eine Übernachtung von uns als Firma bezahlt bekommt. Das ist ja ein Geldwerter Vorteil.

Weiß jemand wie ich das in Lodas einpflege? Bei einem Dienstwagen weiß ich das aber eine Übernachtung hatte ich noch nicht.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Viele Grüße

Ruth Wortmann

sasp
Einsteiger
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Nachricht 2 von 8
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Guten Morgen Frau Wortmann,

handelt es sich bei den Übernachtungen um Reisekosten oder Gewährung einer freien Unterkunft?


Bei Reisekosten: Dok.-Nr.: 5303223

Bei freier Unterkunft: Dok.-Nr.: 5303264

Viele Grüße

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ruthy
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
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Hallo,

Freie Unterkunft, sprich der Chef zahlt die Hotelrechnung.

Viele Grüße

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sasp
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Liebe Frau Worthmann,

da vermischen sich gerade einige Fachbegriffe, so einfach ist das nicht zu klären.

Freie Unterkunft bedeutet grob skizziert: Der Chef zahlt die "private" Miete des Arbeitnehmers komplett.

Wenn der Chef die Hotelrechnung zahlt, dann ist zunächst wichtig: Warum ist der Arbeitnehmer im Hotel?

A) Weil er aufgrund seiner Tätigkeit eine Geschäftsreise machen muss?

-> Reisekosten

B) Weil er auf Kosten seines Chefs in seiner Freizeit Urlaub macht?

-> Sachzuwendung des Arbeitgebers

Bitte klären Sie zunächst einmal um was es sich überhaupt handelt.

ruthy
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Hallo,

folgender Sachverhalt:

AN wohnt 90 km weit weg. Der Chef zahlt ihm zweimal in der Woche die Übernachtung-kosten im Hotel damit der AN länger im Betrieb sein kann. Die Rechnung läuft auf uns als Betrieb. Das ist doch ein GWV oder nicht ??

Es handelt sich nicht um eine Geschäftsreise.

VG

Ruth Wortmann

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Wortmann,

nach Ihrer Schilderung würde ich die reinen Übernachtungskosten als Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sehen, die i. d. R. steuerfrei behandelt werden können.

Bitte erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

ruthy
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Hallo,

wenn der Chef die Reg. bezahlt ?? Doppelte Haushaltsführung??? Cool dann sag ich meine Chef ich möchte auch übernachten. Das kann nicht richtig sein.

Ich frag mal unseren Steuerberater.

VG

Ruth Wortmann

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wielgoß
Experte
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Nachricht 8 von 8
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Hallo Frau Wortmann,

Sie können uns über das Ergebnis hier ja auf dem laufenden halten.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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letzte Antwort am 28.05.2019 09:39:34 von wielgoß
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