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G0533 Übergangsgeld elektronisch melden nachträglich

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letzte Antwort am 01.08.2024 16:08:38 von Jacqueline_Schön
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AnniT2020
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Hallo liebe Community,

 

ich habe das problem das ich für zwei MA das Übergangsgeld G0533 elektroisch übermitteln soll, in meinem Fsll aber nachträglich -  die Abrechnungen sind schon durch. EInmal für den März 2024 und einmal Tatsächlich für den November 22, die Mitarbeiterin war verschollen und taucht jetzt dafür wieder auf. Wie muss ich vorgehen? Hab schon gesucht. Wir rechnen mit LODAS ab.

 

Danke 😞

rschoepe
Experte
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@AnniT2020  schrieb:

Hab schon gesucht.


Auch im DHC? Entgeltersatzleistungen (EEL) - Entgeltbescheinigung elektronisch übermitteln, Abschnitt 4.5

Du erfasst die Fehlzeit, wählst "Übergangsgeld bei Krankheit oder Kur" und als Empfänger die Rentenversicherung. Wenn das Übergangsgeld direkt an Krankengeld anschließt, wird aber keine neue Meldung erzeugt! In dem Fall soll die DRV sich eigentlich an die Krankenkasse wenden. Eigentlich …

Ob es dir für 2022 noch die Meldung erzeugt, musst du ausprobieren. Ansonsten G0515 ausfüllen und an die DRV schicken.

AnniT2020
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Ja hab ich, danke für deine Antwort. Das problem ist das ich eine Fehlermeldung zurück bekomme, hab umgeschlüsselt und wollte eben genau so vorgehen. Sie besagt das bereits Folgeabrechnungen gelaufen sind, für den März Mitarbeiter. Für 2022  werde ich sicher manuell ausfüllen müssen aber es gobt keine Formulare mehr nur immer den Hinweis dass es elektronisch zu erfolgen hat. Es geht um den G0513 und G0533.:-(

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


welche Fehlermeldung wird Ihnen denn genau ausgegeben?


Nachberechnungen sind generell immer für das aktuelle und das Vorjahr möglich.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.08.2024 16:08:38 von Jacqueline_Schön
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