Ich bin derzeit Studentin und habe von November 22 bis April 23 ein freiwilliges Praktikum absolviert. Weil ich auf der Suche nach einem weiteren Praktikum war, habe ich übergangsweise von Mai bis Oktober 23 innerhalb von kurzfristigen Beschäftigungen gearbeitet. Die 70 Tage habe ich jedoch nicht ganz aufgebraucht.
Nun habe ich eine Zusage zu einem Werkstudentenverhältnis ab Mitte November 23 erhalten. Jedoch habe ich jetzt Sorge, dass ich aufgrund der verschiedenen Anstellungen kein Werkstudentenprivileg mehr habe und mich dadurch Nachzahlungsanforderungen erwarten. Der HR der Firma des Werkstudentenverhältnisses habe ich bereits eine Auflistung aller Beschäftigungsverhältnisse gesendet und diese haben mir auch schon den Arbeitsvertrag zugesendet.
Dennoch wollte ich mich nochmal vergewissern, dass mich keine Überraschungen erwarten. Kann mir damit jemand weiterhelfen? Alle drei Beschäftigungsarten fanden/finden bei unterschiedlichen Arbeitgebern statt.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten,
Madeleine
Hallo Madeleinh,
Solange Du Studienbescheingungen vorweisen kannst, kannst Du als Werkstudent arbeiten.
Das hat nichts mit Deiner kurzfristigen Beschäftigung zu tun.
LG
Sabine