Liebe Community,
ich habe hier mehrere Mitarbeiter, die als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und selbst für die Abführung der Beitragszahlungen verantwortlich sind (Selbstzahler).
Für diese Mitarbeiter habe ich den Beitragsgruppenschlüssel 0111 hinterlegt. Nun steht zur Diskussion, ob die Schlüsselung bzgl. der Pflegeversicherung exakt ist oder statt "meiner" 1 eine Null einzutragen ist.
Die Schlüsselung bzgl. der PV mit 1 wird nach meiner Meinung durch diesen beiden Webseiten bestätigt:
https://www.lohn-info.de/beitragsgruppenschluessel.html
Welche Argumente/Dokumente stützen die Auffassung, dass die Null zu schlüsseln ist?
Liege ich hier falsch mit meiner Meinung?
Vielen Dank und einen schönen Nachmittag.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Welche Argumente/Dokumente stützen die Auffassung, dass die Null zu schlüsseln ist?
Meines Erachtens keine.
Die Schlüsselung 0111 ist bei Selbstzahlern, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer sozialen Pflegeversicherung freiwillig einzahlen so korrekt. Zusätzlich muss auch in der Maske Sozialversicherung/Freiwillige Versicherung /Selbstzahler geschlüsselt werden.
Die 0 bei der Pflegeversicherung bedeutet, dass es sich um keinen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung handelt. Würde man bei einem freiwillig gesetzlich Versicherten die 0 wählen, wäre es nicht korrekt, da er ja in eine gesetzliche Pflegeversicherung einzahlt, die nach einem anderen Prinzip die Beiträge berechnet, wie eine private Pflegeversicherung.
Erläuterung DATEV Dok.-Nr.: 9242601 : Beitragsgruppenschlüssel: Pflegeversicherung (Gruppe) - DATEV Hilfe-Center
Beitragsgruppenschlüssel: Pflegeversicherung (Gruppe)
Hier wählen Sie den Beitragsgruppenschlüssel zur Pflegeversicherung des Mitarbeiters.
0 = kein Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung
1 = voller Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung
2 = halber Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung
(§ 28 b Abs. 2, Nr. 2 SGB IV in Verbindung mit den gemeinsamen Grundsätzen für die Datenerfassung und Datenübermittlung in der Fassung vom 15.07.98, Anlage 3)
Wenn der Arbeitnehmer privat pflegeversichert ist, dann müssen Sie zusätzlich zum Beitragsgruppenschlüssel 0 - kein Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung unter Personaldaten | Sozialversicherung | Private Versicherung das Kontrollkästchen zur privaten Pflegeversicherung aktivieren und zusätzliche Angaben zur Beitragshöhe erfassen.