Hallo zusammen,
ich bin nun ein wenig verunsichert und Frage euch deswegen um Rat.
Bei unserer Mitarbeiterin übersteigt das Gehalt im Jahr 2022 die Jahresarbeitsentgeltgrenze, dies war letztes Jahr noch nicht absehbar.
Hätte ich sie in diesem Jahr als freiwillig versicherte schlüsseln müssen oder dann nächstes Jahr, so hatte ich es auch nachgelesen.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Monique
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ab 2023
Wenn das bei der Prüfung zum Jahreswechsel nicht absehbar war, weil etwa jetzt im März/April entsprechende Gehaltserhöhungen erfolgt sind, dann erst im Rahmen der nächsten Prüfung zum Jahreswechsel 2022/2023.
Vielen Dank. Habe es mir schon gedacht.