Hallo ihr Alle,
ich hätte da mal eine Frage. 😊
Wenn ich aktuell ein Padelec mit BLP von rd. 4.300 € habe, und der Mitarbeiter zahlt selbst davon 126€ via Gehaltsaumwandlung. Hieraus ergibt sich ein Geldwerter- Vorteil von 10 € (1/4 der Bemessungsgrundlage).
Warum werden diese 10 € nicht durch meine Gehaltsumwandlung/ Gehaltsverzicht gekürzt?? Das Programm rechnet mir beides ab, und bei den Beispielen im Lexikon sehen ich auch keine An- Aufrechnung. Aber beim PKW mindert doch auch die eigene Kostenübernahme meinen Geldwertenvorteil…
Ich verstehe ja, dass die Steuerfreiheit hier nicht gilt, weil das Fahrrad nicht zusätzlich gewährt wurde. Aber trotzdem sollten doch die eigene Kosten des Mitarbeiters den Geldwerten Vorteil mindern, so wie wir das bei den Autos auch haben.
Was ist hier los?
Aussage (letzter Satz) im Dokument 0631196:
Zuzahlungen des ArbN mindern den geldwerten Vorteil (s.a. BMF vom 4.4.2018, BStBl I 2018, 592, Rz. 49 ff.). Die 44 Euro-Freigrenze des §°8 Abs. 2 Satz 11 EStG kommt nicht zum Ansatz.
Aber im Dokument „Elektro- Fahrrad“ wird nicht darauf eingegangen.#
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Alle wichtigen Informationen finden Sie im Dokument 1005927 - (Elektro-) Fahrräder bis 25 km/h mit einer Gehaltsumwandlung abrechnen – Beispiele für LODAS .
Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen. 😊
Hallo,
Zuzahlungen haben nichts mit (Brutto-)Gehaltsverzicht zu tun.
Zuzahlungen sind aus dem netto zu leisten und mindern dann auch den geldwerten Vorteil.
Viele Grüße
Thomas Reich