ich rechne mit DATEV Lodas ab. Wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit kein Elterngeld bekommt, so ist der geldwerte Vorteil komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig abzurechnen.
In dem Rundschreiben heißt es: Bei einer Elternzeit ohne Elterngeld findet § 23 c SGB IV keine Anwendung. Jegliche Leistung des Arbeitgebers ist in diesen Fällen beitragspflichtig.
Wenn ich jedoch in Lodas die Fehlzeit erfasse und weiterhin den PKW abrechnen möchte, wird keine Sozialversicherung einbehalten ? Wieso? Muss ich die Fehlzeit in diesem Fall rausnehmen?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.
@kaderk_ schrieb:
......Im Übrigen besteht aufgrund der Arbeitsentgeltzahlung weiterhin Versicherungspflicht, sodass aufgrund der Unterbrechung keine Meldungen zu erstellen sind.
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Die Elternzeit ist aus dem Kalender zu löschen: Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit - gleicher Mandant
Ob nun Gehalt oder Firmenwagen, es handelt sich immer um einen laufenden Bruttobezug.