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Firmenwagen und Zuzahlung bei Gehaltsumwandlung

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letzte Antwort am 12.10.2023 15:43:48 von Selina_Heubeck
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KS-2021
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Hallo,

 

diese Thematik wurde bestimmt schon häufig besprochen, ich habe auch ein Thema dazu finden können, da es bereits "gelöst" ist wollte ich nicht meine Frage darin stellen.
Leider kenne ich mich in dem Thema nicht sehr gut aus, daher möchte ich meine Recherche dazu nochmal auf den Prüfstand stellen.

 

Ich habe die Möglichkeit einen Firmenwagen via Entgeltumwandlung zu erhalten.

Diese Summe würde sämtliche mit dem Fahrzeug in Verbindung stehende Kosten beinhalten sprich Wartung, Winterreifen, Kraftstoff, Leasingrate, Versicherung etc.

Das Bruttogehalt würde entsprechend dieser Summe reduziert.

Hier ist die Frage, handelt es sich dabei schon um eine Zuzahlung/Eigenbeteiligung des AN? 

Dazu kommt dann noch die 1% Regelung.


Kombiniert kommt da schon einiges zusammen, weshalb ein privater Fahrzeugerwerb mir da sinnvoller erscheint. Allerdings entzieht sich mir dadurch der Sinn eines solchen Angebots bzw. speziell dieses Angebots.

 

Ich hoffe ihr könnt mir da etwas auf die Sprünge helfen.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,


für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist zwischen Zuzahlung und einem Gehaltsverzicht zugunsten eines Firmenwagens zu unterscheiden.


Die Zuzahlung mindert die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils.


Der Gehaltsverzicht bedeutet lediglich, dass Barlohn durch Sachlohn ersetzt wird.


Eine genaue Erläuterung zur klaren Abgrenzung von Zuzahlung und Gehaltsumwandlung finden Sie in unserem Dokument 1036218 – Firmenwagen.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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KS-2021
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Astrid_Preuß,

 

besten dank, das verlinkte Dokument erklärt das Thema wirklich gut.

 

Ein paar Fragen konnte ich mit dem Dokument leider nicht beantworten.

In meiner Situation scheint die Zuzahlung deutlich sinnvoller, gibt es dabei besondere Bedingungen an die diese Methode geknüpft ist? (Abgesehen von dem scheinbar etwas höheren Aufwand durch Nachweise, falls gewünscht)
Aus dem Dokument geht das leider nicht hervor oder ich habe es übersehen.

 

Des weiteren, in meinem Fall würde die Zuzahlung den GvW übersteigen und ein Überschuss entstehen. Was geschieht mit diesem?
Bspw. Zuzahlung 500€, GvW 400€. Würde sich der Bruttolohn auch um die 100€ Differenz reduzieren?


Vielen Dank nochmals

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


besondere Bedingungen, die an die Verwendung der Methode "Zuzahlung" verknüpft sind, sind uns nicht bekannt.  


Wie in unserem Dokument 1036218 Firmenwagen beschrieben, ist die Zuzahlung auf die Höhe des geldwerten Vorteils beschränkt (Minderung des Bruttolohns maximal in Höhe des geldwerten Vorteils).


D. h. wenn die Zuzahlung (Nutzungsentgelt) den geldwerten Vorteil (Nutzungswert) übersteigt, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten. Das Steuer- und SV-Brutto wird hierdurch nicht gemindert. 

Sie können sich das gerne anhand einer Probeabrechnung in Lohn und Gehalt an verschiedenen Szenarien veranschaulichen lassen. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rschoepe
Fachmann
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*Thread ausgrab*

 


@Astrid_Preuß  schrieb:

Eine genaue Erläuterung zur klaren Abgrenzung von Zuzahlung und Gehaltsumwandlung finden Sie in unserem Dokument 1036218 – Firmenwagen.


Gibt es eine entsprechende Anleitung auch für LODAS? 5303259 und 9293988 decken den Fall Gehaltsumwandlung leider nicht ab.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


im Gegensatz zu Lohn und Gehalt kann eine tatsächliche Gehaltsumwandlung in LODAS nur über einen Nettoabzug hinterlegt werden. Es gibt hier leider keine direkte Erfassungsmaske.


In den von Ihnen bereits genannten Dokumenten wird die Zuzahlung zum Firmenwagen mit Erfassung in den entsprechenden Masken erklärt.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 8
1785 Mal angesehen

Hallo, ich arbeite mit LuG und möchte bei einem Mitarbeiter die Leasingrate des Firmenwagens als Gehaltsumwandlung erfassen. Diese Summe überschreitet den geldwerten Vorteil.

 

Trage ich die Gesamtsumme der Leasingrate unter Firmenwagen| Gehaltsumwandlung ein, so dass die Summe oben vom Brutto abgezogen wird und damit das Steuerbrutto mindert?

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
1691 Mal angesehen

Hallo, 

 

eine rechtliche Auskunft zur Abrechnung Ihres Sachverhalts können wir Ihnen nicht geben. 

 

Kann jemand aus der Community hier weiterhelfen?

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.10.2023 15:43:48 von Selina_Heubeck
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