Hallo liebe Community,
einem MA soll ein vom Unternehmen geleastes Auto zur verfügung gestellt werden.
Es handelt sich um einen Plug-in-Hypriden. Dass deswegen nur 50% des BLP zur 1%-Regelung herangezogen werden, konnte ich bereits herausfinden.
Nun wurde eine Leasingsonderzahlung getätigt und ich bin nicht sicher, ob diese vom BLP bei der Berechnung der 1%-Regelung abgezogen wird.
Kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank!
Ausschlaggebend ist immer der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges im Zeitpunkt der Erstzulassung.
Ob und wie das Fahrzeug finanziert, geleast oder bezahlt wird ist unbeachtlich.
Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn der Mitarbeiter aus eigener Tasche die Sonderzahlung geleistet hätte.
Gruß
Martin Heim