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Firmenwagen Einzelbewertung Halbe Tage

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letzte Antwort am 08.03.2021 13:54:41 von Matthias_Platz
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meysa
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Einen schönen Tag in die Runde!

 

Mit dem BFH-Urteil vom 12.02.2020 (VI R 42/17) ist bestätigt worden, dass die Entfernungspauschale jeweils von einem Hin- und einem Rückweg an einem Tag ausgeht und daher an Tagen, an denen nur ein Weg zurückgelegt wird, nur zur Hälfte anzusetzen ist.

 

Dies hat m.E. auch Auswirkungen auf die Besteuerung der Firmenwagennutzung:

 

Die Pauschalversteuerung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der 0,03%-Methode stellt nur einen Korrekturposten zu den steuerliche berücksichtigungsfähigen Werbungskosten dar. So ist z.B. entscheiden worden, dass der Zuschlag von 0,03% von der tatsächlichen Nutzung abhängt (BFH Urteil vom 04.04.2008 - VI R 85/04), der Zuschlag nur für die tatsächlich gefahrene Teilstrecke anzusetzen ist (BFH Urteil vom 04.04.2008 VI R 68/05) und der Anscheinsbeweis z.B. durch Vorlage einer Jahresfahrkarte entkräftet werden kann (BFH Urteil vom 28.08.2008 - VI R 52/07).

 

Zwar wurden diese Urteile nur für die 0,03%-Methode gefällt, die Prinzipien müssten aber teleologisch auf die Einzelbewertung zu übertragen sein.

 

Da die Entfernungspauschale nun an Tagen mit nur einer Fahrtstrecke nur zur Hälfte angesetzt werden kann, darf unter Beachtung der Prinzipien entsprechend der oben genannten Urteile m.E. keine andere Beurteilung hinsichtlich der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgen.

 

Bei der Einzelbewertung der Fahrten müssten demnach nicht nur ganze, sondern auch halbe Tage möglich sein.

 

Bei der Erfassung bietet Lohn und Gehalt bisher nur die Möglichkeit, ganze Tage zu erfassen (die Erfassung von 0,5 Tagen ist z.B. nicht möglich). Dies müsste manuell errechnet und mit der entsprechenden Lohnart über die Monatserfassung erfasst werden.

 

Inwiefern ist eine Änderung durch die Datev an dieser Stelle geplant?

 

Mich würde außerdem interessieren, wie meine Kollegen hier damit umgehen. Gibt es diese Fälle bei Ihnen? Hat man sich bisher überhaupt mit dieser Frage beschäftigt?

 

Ich freue mich auf Antworten!

renek
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Um Ihrer Argumentation (ohne Zustimmung) zu folgen: Es kann in meinen Augen ja nur sehr begrenzt zu 0,5 Tagen kommen. Denn wer hin fährt, fährt auch wieder zurück. Bedeutet es kommt dann nur anstatt zu 2 Tagen, zu nur 1 Tag. Das Ganze geht auch monatsübergreifend, dann eben im Monat abrechen in dem der MA zurück kommt.

 

Braucht es da also Änderung?

meysa
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Entsprechend des Urteils ist bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen die Entfernungspauschale an den beiden Tagen jeweils nur zur Hälfte anzusetzen.

Solange beide Tage im selben Monat liegen, gebe ich Ihnen recht: hier braucht es keine halben Tage.

Liegen Hin- und Rückfahrt in unterschiedlichen Monaten, müsste jedoch je ein halber Tag im entsprechenden Monat berücksichtigt werden. Die Auswirkungen, wenn stattdessen ein voller Tag in nur einem Monat berücksichtigt wird, dürften meist eher gering sein. Also auch hier eher unproblematisch.

 

Interessant werden Fälle, in denen tatsächlich nur eine Fahrt statt findet. Beispiel: An fährt morgens ins Büro, holt z.B. Unterlagen, und fährt dann zu mehreren Kunden o.ä. (Dienstreise). Anschließend fährt er nicht wieder ins Büro sondern vom letzten Termin aus direkt nach Hause.

 

Natürlich könnten auch hier behelfsweise halbe Tage monatsübergreifend zusammengefasst werden, aber die jeweils kleinen Differenzen summieren sich dann eben mit der Zeit.

Spätestens am Ende des Jahres könnte noch ein halber Tag zu berücksichtigen sein.

 

Bei günstigen PKW und wenig km macht das vielleicht keinen Unterschied, aber bei großen Entfernungen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (in einem meiner Fälle z.B. über 70 km) kommen da durchaus für den Arbeitnehmer relevante Beträge zusammen.

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

ich habe einen solchen Fall mit über 140 km - das summiert sich dann schon. Ich hätte auch gern eine Anpassung des Programms, um auch die halben Tage zu erfassen.

LG
VM
t_r_
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Nicht schön, sollte aber funktionieren. Eine Fahrt mit den halben Kilometern erfassen.

deusex
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Für diesen exotischen Fall einer Entfernungspauschalen-SB, wenn diese monatsübergreifend erfolgt, eine Umprogrammierung zu erwarten, ist m.E. schon "sportlich".

Der Ansatz mit den halben Kilometern für eine Handvoll Fälle im Jahr insgesamt dürfte doch Genüge tun.

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meysa
Beginner
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Eine Fahrt mit den halben km zu erfassen ist leider nicht möglich, da sowohl die Anzahl der Fahrten als auch die Entfernungs-km nur jeweils Monatsbezogen erfasst werden können.

Diese Lösung würde also nur funktionieren, wenn für den betreffenden Monat die km halbiert und die Tage verdoppelt werden (zzgl. des halben Tages, der dann natürlich als ganzer Tag erfasst wird). Ob das Programm das mitmacht, auch wenn dann mehr als 15 Tage im Monat erfasst werden? Habe ich noch nicht ausprobiert.

Kommt aber vom Aufwand her wohl an die manuelle Berechnung und getrennte Erfassung heran.

t_r_
Allwissender
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Wie exotisch der Fall ist, keine Ahnung. Grundsätzlich kann er bei jedem Mitarbeiter mit Firmen-PKW und Einzelaufzeichnungen der Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte vorkommen. Der Mitarbeiter muss "nur" eine ungerade Anzahl an halben Fahrten haben. 

 

Beispiel könnte ein Mitarbeiter mit zwei Filialen sein, welche der Mitarbeiter anzufahren hat. Eine Filiale ist erste Tätigkeitsstätte, die fährt er morgens an, aber nachmittags nicht mehr, da er mittags zur zweiten Filiale gefahren ist und von dort nach Hause fährt. Richtig gestaltet sucht er seine erste Tätigkeitsstätte vielleicht drei bis fünf mal im Monat von zuhause aus auf.

 

Allerdings geben ich Ihnen recht, dass dafür nicht zwingend eine Neuprogrammierung von Nöten ist. 

 

Problematisch würde nur die 180-Tage-Prüfung, aber wer auch noch so knapp ist, der ist wirklich ein absoluter Exot.

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t_r_
Allwissender
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Mehr als 15 Tage wird das Programm mitmachen. Mehr als Kalendertage des Monats könnte ein Problem sein und die 180-Tage-Regelungen wird schwierig.

 

Allerdings dürfte in vielen Fällen mein "Lösungsansatz" funktionieren. 

 

 

Bei einem Kilometer soll der Mitarbeiter von zuhause laufen und den Wagen im Betrieb stehen lassen. 😉 Spart er sich auch die Parkplatzsuche zuhause.

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meysa
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Von "Umprogrammierung erwarten" war hier überhaupt nicht die Rede. Ich habe lediglich nachgefragt, ob und in wie weit eine Umprogrammierung geplant ist.

 

Das darf gern als Anregung verstanden werden, diesbezügliche Möglichkeiten zu prüfen. Eine entsprechende Forderung möchte ich mir aber nicht unterstellen lassen.

 

Zudem bin ich mir nicht sicher, ob es sich wirklich um so exotische Fälle handelt. Daher auch die Frage, wer damit zu tun hat bzw. wie es anderswo gehandhabt wird.

 

Die PKW-Gestellung empfinde ich nicht als exotischen Fall, auch die Einzelbewertung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird zunehmend häufiger genutzt.

Ob die Einzelbewertung in Zusammenhang mit Dienstreisen, wodurch eben halbe Tage entstehen können, wirklich so selten ist, kann ich schlicht nicht abschätzen.

Ich habe einige dieser Fälle und wenn andere auch mehrere dieser Fälle haben, könnte eine Berücksichtigung durch die Datev ja vielleicht sinnvoll sein.

Vielleicht haben auch einige Kollegen in dem derzeitigen Corona-Wahnsinn noch gar nicht darüber nachgedacht, ob es bei ihnen auch solche Fälle geben könnte. Dann darf mein Beitrag gern als Gedankenanstoß verstanden werden.

deusex
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edit: Die Methode "halbe Kilometer" haben wir angetestet, aber auf Dauer nicht befriedigend.

 

Für den Fall der Hinfahrt am Letzten und Rückfahrt am Ersten, rechnet man dies eben insgesamt im Folgemonat ab. Die übrigen Fahrten lassen sich innerhalb des Monats aufrechnen.
Das exakt abzurechnen ist eher etwas für die Uni, weniger für die Praxis !
Auf Dauer macht dies kaum Sinn und ich denke nach wie vor, dass der Sachverhalt praktikabel gelöst werden kann.

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t_r_
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@meysa  schrieb:

Eine Fahrt mit den halben km zu erfassen ist leider nicht möglich, da sowohl die Anzahl der Fahrten als auch die Entfernungs-km nur jeweils Monatsbezogen erfasst werden können.

Sie haben tatsächlich jemanden, der bei einem Entfernungskilometer die Aufzeichnungen führt? Selbst bei einem Auto von Liste 100 tsd. sind das gerade einmal EUR 30,00 Besteuerungswert. Wow, so jemand ist aber doch dann auch höchstens 1x in der Woche einen 1/2 Tag da, damit er noch einmal mindestens 4 Kilometer Besteuerung in der Woche spart.

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meysa
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@t_r_  schrieb:

@meysa  schrieb:

Eine Fahrt mit den halben km zu erfassen ist leider nicht möglich, da sowohl die Anzahl der Fahrten als auch die Entfernungs-km nur jeweils Monatsbezogen erfasst werden können.

Sie haben tatsächlich jemanden, der bei einem Entfernungskilometer die Aufzeichnungen führt? Selbst bei einem Auto von Liste 100 tsd. sind das gerade einmal EUR 30,00 Besteuerungswert. Wow, so jemand ist aber doch dann auch höchstens 1x in der Woche einen 1/2 Tag da, damit er noch einmal mindestens 4 Kilometer Besteuerung in der Woche spart.


Hier scheint es ein Missverständnis zu geben. Es war nie die Rede davon, dass die Entfernung nur 1 km beträgt. Im Gegenteil! Es geht gerade um die Mitarbeiter mit einer großen Entfernung.

 

Der Vorschlag lautete, die halben Tage doch einfach als ganze Tage, aber mit halben km zu erfassen.

 

An dieser Stelle bereits der Hinweis: ein Monat, mit nur einem halben Tag dürfte die absolute Ausnahme sein. Praktisch sind es doch eher einige ganze Tage (oder halbe Tage, die sich zu ganzen Tagen aufsummieren) und zusätzlich ein halber Tag. Also z.B. 5,5 Tage.

 

Zurück zum Vorschlag:

Wenn die Erfassung über die dafür vorgesehenen Felder in der PKW-Nutzung beim Mitarbeiter erfolgen soll, müssen die Entfernungs-km und die Tage angegeben werden. Beide Angaben sind nur monatsbezogen möglich (Gültig ab: MM/JJJJ). Es kann also in einem Monat nur eine Angabe der km und eine Angabe der Tage existieren.

Die Erfassung von 5 Tagen mit den tatsächlichen Entfernungs-km (z.B. 70) und 1 Tag mit den halben Entfernungs-km (hier also 35), ist daher nicht möglich. 

Es müssten dann die doppelten Tage (also 11) mit den halben km (35) angegeben werden.

Darauf bezog sich meine Antwort.

 

Ich war mir zudem nicht sicher, ob es Probleme gibt, wenn dadurch mehr als 15 Tage erfasst werden (z.B. 8,5 Tage werden zu 17 Tagen). Das scheint aber nicht der Fall zu sein.

 

Die Problematik mit den 180 Tagen bleibt jedoch, denn bei konsequenter Nutzung dieser Variante wäre die Grenze ja bereits erreicht, wenn tatsächlich nur 90 Tage abzurechnen gewesen wären.

 

Edit:

Hinzu kommt, dass bei dieser Variante die Pauschalversteuerung nicht mehr korrekt vom Programm berücksichtigt werden kann.

 

Ihr Lösungsvorschlag ist daher nicht wirklich praktikabel.

 

Die Verschiebung von halben Tagen in den nächsten Monat und Zusammenfassung mit den halben Tagen dort ist da schon näher am richtigen Ergebnis, auch wenn da ebenfalls Differenzen entstehen. In einem aktuellen Fall macht es z.B. rund 8 EUR Unterschied (an Steuern und SV), je nach dem in welchem Monat ich den vollen Tag berücksichtige. Wenn dann womöglich noch in einem der beiden Monate die BBG überschritten ist und im anderen nicht, wird die Differenz noch größer.

 

Spätestens bei halben Tagen am Jahresende ergibt sich aber das Problem, wie das ganze abgerechnet werden kann.

Und da es eben nicht um "einen Kilometer" geht, sondern um 70 oder 120 oder auch 150 km (alles Beispiele aus der Praxis), kommen da durchaus größere Summen zusammen.

meysa
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@t_r_  schrieb:

Wie exotisch der Fall ist, keine Ahnung. Grundsätzlich kann er bei jedem Mitarbeiter mit Firmen-PKW und Einzelaufzeichnungen der Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte vorkommen. Der Mitarbeiter muss "nur" eine ungerade Anzahl an halben Fahrten haben. 

 

Beispiel könnte ein Mitarbeiter mit zwei Filialen sein, welche der Mitarbeiter anzufahren hat. Eine Filiale ist erste Tätigkeitsstätte, die fährt er morgens an, aber nachmittags nicht mehr, da er mittags zur zweiten Filiale gefahren ist und von dort nach Hause fährt. Richtig gestaltet sucht er seine erste Tätigkeitsstätte vielleicht drei bis fünf mal im Monat von zuhause aus auf.

 

Allerdings geben ich Ihnen recht, dass dafür nicht zwingend eine Neuprogrammierung von Nöten ist. 

 

Problematisch würde nur die 180-Tage-Prüfung, aber wer auch noch so knapp ist, der ist wirklich ein absoluter Exot.


Ich sehe das mit der 180-Tage Grenze nicht so exotisch.

Wenn der Vorschlag genutzt werden sollte, dann müssten ja in jedem Monat mit einer ungeraden Anzahl halber Tage die halben km und doppelten Tage angegeben werden. Also könnte die 180-Tage-Grenze schon bei 90 tatsächlichen Tagen erreicht sein. Das sind nur 7,5 Tage im Monat und die können ganz schnell erreicht sein.

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lohnhilfe
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Ich möchte eigentlich nicht mit doppelten Tagen rechnen oder halben Kilometern - spätestens bei einer LSt-Außenprüfung muss man dann alles penibel belegen, warum man in welchem Monat wie gerechnet hat. Das birgt ein viel zu großes Fehlerpotential. Da ist das "Rübernehmen" in den nächsten Monat noch annehmbarer dagegen...

LG
VM
t_r_
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Ich habe tatsächlich in der Regel Mitarbeiter, die entsprechend planen, dass sie selten die erste Tätigkeitsstätte von zuhause aus bzw. vor dem Heimweg aufsuchen. Wenn ein Mitarbeiter 6 bis 7 Mal im Monat rein kommt, dann ist das viel und auch eher die Ausnahme.

 

Haben Sie keine Möglichkeit, auf die Anzahl der Fahrten Einfluss zu nehmen? Z. Bsp. das nur gerade Anzahl von Fahrten zusammen kommt?!

 

Vielleicht noch eine weitere Variante. Einfach die Kilometer im Monat ausrechnen und als Entfernung angeben und nur einen Tag angeben. Nachteil, die 180-Tage-Prüfung kann nicht mehr genutzt werden.

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meysa
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Einen schönen Tag in die Runde!

 

Es hat sich folgendes vorläufiges Fazit zur Berechnung der halben Tage ergeben:

 

Es ist ausschließlich durch manuelle Errechnung und Eingabe der Beträge über die entsprechenden Lohnarten möglich.

 

Wie die meisten wohl bisher auch, habe ich die halben Tage normalerweise in den vorigen oder nächsten Monat verschoben, immer darauf achtend, dass sich Differenzen möglichst ausgleichen. Jetzt hatte ich jedoch einen Fall, in dem das nicht möglich war (Mitarbeiter geht in Elternzeit).

Ich habe daraufhin alle hier vorgeschlagenen Varianten getestet, ohne Erfolg. Die Abrechnung war in allen Fällen falsch, da die Programmautomatik die pauschal zu versteuernden Fahrten falsch berechnet. Eine Korrektur nur der pauschalversteuerten Fahrtkosten über die Monatserfassung ist nicht möglich, die Programmautomatik berücksichtigt diese Eingabe bei der Berechnung und die Fehler in der Abrechnung werden noch größer.

Auch der Versuch, den PKW einfach ein zweites mal anzulegen und nur den halben Tag abzurechnen, indem ein voller Tag mit den halben Kilometern angegeben wird, ist fehlgeschlagen. Die Programmautomatik zieht in diesem Fall die Fahrten beider PKW zusammen und berechnet dennoch mit den höheren Kilometern, die geringeren Kilometer in zweiten PKW werden schlicht übergangen.

 

Nach etlichen Versuchen und telefonischer Rücksprache mit der Datev stellt sich das ganze derzeit tatsächlich wie folgt dar:

 

Wenn halbe Tage abgerechnet werden sollen/müssen, dann müssen die Beträge manuell errechnet und über die betreffenden Lohnarten eingegeben werden. Sollte bisher die Abrechnung mittels Erfassung in der Maske „Firmenwagen“ erfolgt sein, muss diese für den betreffenden Monat ausgesetzt werden.

Anderenfalls ergeben sich wegen der Programmautomatik zur Berechnung der Pauschalversteuerung zwangsläufig falsche Abrechnungsbeträge.

 

Interessant wird diese Problematik bezüglich der halben Tage bei der Pauschalversteuerung übrigens nicht nur beim Firmenwagen (wenn auch hier sicher am deutlichsten), denn die Programmautomatik bei Fahrtkostenzuschüssen, die mittels der entsprechenden Masken erfasst wurden, ist grundsätzlich dieselbe. Auch hier ist die Eingabe von halben Tagen nicht möglich.

Trotz Vereinfachungsregelung bei der Pauschalversteuerung (15 Tage pro Monat) dürfen die Arbeitgeberzuschüsse dem Gesetzeswortlaut nach den als Werbungskosten abziehbaren Betrag nicht überschreiten. Das in allen Fällen im Detail zu prüfen, würde den Sinn und Zweck der Vereinfachungsregelung ad absurdum führen. In einigen Fällen muss aber doch genauer geprüft werden. So war bisher bei Teilzeitarbeit oder nur vereinzelten „Bürotagen“ eines Außendienstmitarbeiters Vorsicht geboten. Die neuen Urteile zu halben Tagen bei der Entfernungspauschale stellen die Frage: Wie ist beispielsweise mit Azubis umzugehen, die einen Fahrtkostenzuschuss erhalten? Insbesondere, wenn die Fahrtkosten zur Berufsschule als Reisekosten erstattet werden, dürften die Arbeitgeberzuschüsse den Werbungskostenabzug übersteigen. Azubis, die nach dem Berufsschulunterricht zum Betrieb fahren (oder umgekehrt), kämen daher regelmäßig auf „halbe Tage“.

sberger
Einsteiger
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Hallo zusammen, 

 

Wir haben auch das Problem mit den 0,5 Tagen - und zwar immer dann wenn der Mitarbeiter 1 Strecke ins Büro fährt und nachmittags dann direkt vom Kunden nach Hause fährt. Ist ja nichts ungewöhnliches. 

 

Ich habe gerade meine Lohnsachbearbeiterin davon überzeugt auf die automatische Berechnung durch Lodas zu wechseln und jetzt muss ich ihr sagen, dass sie bei dem betreffenden Mitarbeiter doch wieder manuell berechnen muss, weil Datev 0,5 Tage nicht kann? Unglaublich - ich konnte es gar nicht glauben bis ich diesen Beitrag gelesen habe. 

 

Gibt es hier seitens der Datev denn irgendwelche Planungen, die 0,5 Tage auch systemseitig zu berücksichtigen? Das wäre wirklich sehr hilfreich. 

 

Grüße 

S. Berger

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

 

die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte deckt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.02.2020 – VI R 42/17 entschieden hat.

 

In der Praxis werden "halbe Fahrtstrecken" zu einer vollen Hin- und Rückfahrt aufsummiert und verbleibende halbe Fahrten in den Folgemonat verschoben.


Die Abrechnung „halber Fahrten“ zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. die Ermittlung der Hälfte der Entfernungspauschale ist derzeit mit Lohn und Gehalt nicht möglich. Wir werden Ihren Wunsch prüfen, diese Form der Abrechnung in Lohn und Gehalt zu ermöglichen.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit keine Aussage darüber treffen können, ob und wann dieser Wunsch realisiert wird. 

 

Vielen Dank.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.03.2021 13:54:41 von Matthias_Platz
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