Unser Mitarbeiter soll einen Firmenwagen bekommen, allerdings die Benzinkosten komplett selber übernehmen.
Was ist hier zu beachten bezüglich der 1 % Methode, wie ist das in Lohn und Gehalt zu hinterlegen?
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
an der 1%-Regelung ändert das nichts. Sie können mit dem AN alles vereinbaren.
Zahlt er einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten, mindert das die Bemessungsgrundlage für die 1%-Methode. Gleiches geht natürlich auch für die 0,03% für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Zuzahlungen kann man im Lohn- u. Gehalt im Personalstamm hinterlegen.
Besprechen Sie dass mit ihrem StB.
Viele Grüsse aus dem Münsterland
J. Höfker
Hallo,
schauen Sei in das folgende Dokument, hier insbesondere Punkt 4:
Firmenwagen - Beispiele für Lohn und Gehalt
Viele Grüße
T. Reich
Es ging um die Benzinkosten, nicht um einen Anteil an den Anschaffungskosten. Hierzu stimmt Ihre Antwort.
Bei der Übernahme der Benzinkosten wird der geldwerte Vorteil monatlich um die übernommenen Benzinkosten nach Unten korrigiert.
Praktischerweise erfolgt das immer im Folgemonat. Ich habe aber auch schon Fälle gesehen, bei denen monatlich ein fester Betrag abgezogen wird. Und dann, wenn der AN die Belege einreicht, die Spitzenabrechnung gemacht wird.
Ich teile die Meinung von Martin. Die Benzinkosten können von dem nach der 1 %-Regelung ermittelten Wert abgezogen werden. Das war in der Vergangenheit mal anders.
Muss dann der Wert des KFZ jeden Monat neu ermittelt werden rückwirkend?
Mfg
Taner Akyüz
Theoretisch ja. Der MA könnte ja auch kurzfristig ausscheiden.