abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Firmenwagen - Benzinkosten von Arbeitnehmer bezahlt

6
letzte Antwort am 06.04.2021 11:00:46 von martin65
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
nadineteuscher
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
1478 Mal angesehen

Unser Mitarbeiter soll einen Firmenwagen bekommen, allerdings die Benzinkosten komplett selber übernehmen.

 

Was ist hier zu beachten bezüglich der 1 % Methode, wie ist das in Lohn und Gehalt zu hinterlegen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

fibuwerk
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 7
1421 Mal angesehen

Hallo,

 

an der 1%-Regelung ändert das nichts. Sie können mit dem AN alles vereinbaren.


Zahlt er einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten, mindert das die Bemessungsgrundlage für die 1%-Methode.  Gleiches geht natürlich auch für die 0,03% für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. 
Zuzahlungen kann man im Lohn- u. Gehalt im Personalstamm hinterlegen. 

Besprechen Sie dass mit ihrem StB. 

Viele Grüsse aus dem Münsterland

J. Höfker

Grüße aus dem Münsterland
0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 7
1405 Mal angesehen

Hallo,

 

schauen Sei in das folgende Dokument, hier insbesondere Punkt 4:

 

Firmenwagen - Beispiele für Lohn und Gehalt

 

Viele Grüße

T. Reich

 

 

0 Kudos
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 7
1393 Mal angesehen

Es ging um die Benzinkosten, nicht um einen Anteil an den Anschaffungskosten. Hierzu stimmt Ihre Antwort.

 

Bei der Übernahme der Benzinkosten wird der geldwerte Vorteil monatlich um die übernommenen Benzinkosten nach Unten korrigiert. 

 

Praktischerweise erfolgt das immer im Folgemonat. Ich habe aber auch schon Fälle gesehen, bei denen monatlich ein fester Betrag abgezogen wird. Und dann, wenn der AN die Belege einreicht, die Spitzenabrechnung gemacht wird. 

0 Kudos
Rk154
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
1355 Mal angesehen

Ich teile die Meinung von Martin. Die Benzinkosten können von dem nach der 1 %-Regelung ermittelten Wert abgezogen werden. Das war in der Vergangenheit mal anders.

0 Kudos
taner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 7
1307 Mal angesehen

Muss dann der Wert des KFZ jeden Monat neu ermittelt werden rückwirkend?

 

Mfg

Taner Akyüz

0 Kudos
martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 7
1305 Mal angesehen

Theoretisch ja. Der MA könnte ja auch kurzfristig ausscheiden.

6
letzte Antwort am 06.04.2021 11:00:46 von martin65
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage