Hallo zusammen,
wir müssen ab dem kommenden Monat einen Firmenwagen bei einem Minijobber abrechnen. Generell ist das ja wohl möglich.
Meine Frage: wie wird die Versteuerung abgerechnet? Die Mitarbeiterin ist bisher pauschal versteuert ( 2 %). Kann das so bleiben und es wird einfach die entstehende höhere Steuer hierüber abgerechnet oder muss ich die Mitarbeiterin über Ihre Lohnsteuerkarte laufen ( sie hat keinen SV pflichtigen weiteren Job).
Hat jemand von Euch auch einen Minijobber mit Firmenfahrzeug ?
Bin für Hilfe dankbar.
LG
Sandra🙂
Ein Minijobber kann einen Firmenwagen haben. Auch mit der pauschalen Versteuerung.
Es ist natürlich zu beachten dass das Entgelt mit dem Firmenwagenwerten nicht über die Minijobgrenze kommt.
Außerdem zu beachten, dass der Mindestlohn eingehalten wird - ohne den Beträgen aus der Firmenwagenberechnung