Hallo,
eine Firma least ein neues Auto und dieses soll ein Mitarbeiter an zwei Tagen der Woche nutzen, um zu Besichtigungen zu fahren.
Das Auto wird nicht privat vom Mitarbeiter genutzt.
Muss ich für den Mitarbeiter dann etwas abrechnen?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Zuerst einmal danke für die aussagekräftige Überschrift.
Eine Berücksichtigung in der Lohnabrechnung findet nicht statt, da das Fahrzeug nicht privat genutzt wird.
Ähnlich wie ein Taxifahrer, der nur während der Arbeitszeit das Taxi bewegt.
Hallo,
Zur (nicht)Umsetzung im Lohn wurde schon alles gesagt. Sie sollten nur ein Fahrtenbüchlein im Auto haben, in das alle Fahrten (auch Tanken, Post etc.) ordentlich eingetragen werden. Und der Schlüssel sollte immer im Betrieb abgeholt werden und zurückgebracht, mit Vermerk durch ausgebende Person, wann/wer. Dann ist es auch Prüfersicher.
Wir empfehlen zusätzlich eine Nutzungsvereinbarung, in der Privatfahrten und Fahrten W/1.T. ausgeschlossen sind.