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Feststellung Beitragspflicht PV kann nicht erfolgen (Kinderdaten ab 01.07.2023)

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letzte Antwort am 07.07.2023 09:16:31 von Nina_Schöneweis
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_annk
Einsteiger
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Guten Tag,

 

ich habe bei einem Arbeitnehmer die Kinderdaten ganz normal über die Kinderverwaltung erfasst (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, nachgewiesen am mit heutigem Datum 06.07.2023, da die Info über das Kind heute vom Mandanten kam).

Bei der Probeabrechnung kam nun folgender Hinweis:

Wie gehe ich hier vor? In 2004 haben wir diesen Mandanten noch gar nicht betreut. 

 

Danke vorab für Hilfe!

 

_annk_0-1688654099738.png

 

m_wirths
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Dachte zuerst der Fehlerteufel wäre Anlage neuer Mitarbeiter mit Datum 01.07.2000.

Denke aber das ist ein bestehender Mitarbeiter.

 

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StBWe
Beginner
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Denke, hier liegt ein Programmfehler vor. Wenn Sie als Nachweisdatum den 30.06.2023 eingeben, müsste es funktionieren.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag, 

 

wir haben den Hinweis #LN03558 geprüft. Es hat sich herausgestellt, dass der Hinweis überflüssig ist.

 

Die Prüfung wird korrigiert. Bitte ignorieren Sie den Hinweis. 

 

Ab der Version 12.37, welche voraussichtlich am 13.07.2023 bereitgestellt wird, wird die Meldung nicht mehr ausgegeben.

 

Vielen Dank

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.07.2023 09:16:31 von Nina_Schöneweis
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