Hallo ich habe eine Frage zum Feiertagszuschlag 3. Oktober 125% steuer- und sozialversicherungsfrei.
Ein Arbeitnehmer erhält am 3. Oktober für 11,00 Std. Feiertagszuschlag.
11,00 Std. x 24,96 €/Std. x 125% = 343,20 € - kann ich diesen Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlen
Die 11,00 Std. normaler Feiertagslohn sind separat erfasst - steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Sollte passen. Aber bitte prüfen: LStH 2025 - § 3b – Steuerfreiheit von Zuschlägen für…
Auszug daraus:
........soweit sie
des Grundlohns nicht übersteigen.
Evtl. vertiefen und rechtlich klären.
ich wurde verunsichert, dass bei den 125% Zuschlag
11,00 Std. x 24,96 €/Std. x 125% Zuschlag = 343,20 €
der Grundbetrag von 11,00 Std. x 24,96 €=274,56 € pflichtig abgerechnet werden müssen und
nur die 25% 68,64 € steuerfrei bezahlt werden dürfen -
dann ist das nicht richtig und ich kann 125% - den gesamten Betrag 343,20 € steuer- und sozialversicherungsfrei
ausbezahlen - nur noch mal zum Verständnis.