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Fehlzeiten rückwirkend andern

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letzte Antwort am 08.11.2017 11:21:34 von björn
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sinah89
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Hallk zuskamen,

wir haben einen Mitarbeiter der Mitte April 2017 für 4 Monate in Elternzeit gegangen ist aber trotzdem weiterhin bei uns gearbeitet hat. (Max. 650 EUR brutto).

Da dies unser erster Fall von Elteternzeit ist wussten wir nicht wie wir Ihn abrechnen sollten.

Der Mitarbeiter war bis 22.04.17 normal beschäftigt und ist ab 23.04.17 in Elternzeit gegangen.

In Lodas wurde dann "unbezahlte Fehlzeit" vom 23.04.17 - 30.04.17 eingetragen damit das Gehalt gekürzt wird. Diese Eingabe war natürlich falsch.

Wie können wir die Abrechnung 04/17 nun so ändern das "Elternzeit" auf der Abrechnung eingetragen ist. Der Mitarbeiter braucht diese neue Abrechnung für Behörden da das Elterngeld sonst nicht anerkannt wird.

ich hoffe es ist einigermaßen verständlich

Liebe Grüße

Sinah

björn
Experte
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Guten Morgen Sinah,

in Lodas gehen Sie am besten in den Beschäftigungsmonat April zurück und löschen dort die Fehlzeit.

Dann müssen Sie für den April das Gehalt manuell berechnen und eintragen. Wir haben für solche Fälle 2 Lohnarten auf der Abrechnung. Die 1. Lohnart ist das normale Gehalt berechnet bei Ihnen bis zum 22.04.2017 und die 2. Lohnart haben wir z.B. Elternzeitgehalt genannt das dann das Gehalt vom 23.04. bis zum Monatsende enthält.

Für die vollen Monate brauchen Sie ja keine manuelle Berechnung vornehmen.

Ich hoffe das es verständlich ist.

Gruß

Björn

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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Uwe_Lutz
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Moin,

um hierzu einen Hinweis auf die Abrechnung aufzunehmen, könnte man höchstens über Personaldaten - Auswertungssteuerung einen einmaligen Hinweistext (mit Abr.-Monat 04/2017) aufnehmen in der Art "reduziertes Gehalt ab 23.04.2017 wg. Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit" oder so ähnlich.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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sinah89
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Vielen Dank für die schnellen Antworten, die haben mir schon mal sehr geholfen. Eine Frage hätte ich aber noch.

Wenn ich die Fehlzeit für 04/17 korrigiere und das gekürzte Gehalt manuell erfasse, bekomme ich dann automatisch mit der nächsten Abrechnung eine "neue" Abrechnung für 04/17?

Der Mitarbeiter wünscht, dass auf den Abrechnungen die die Elternzeit betreffen ein Vermerk "Elternzeit von... bis...) zu ersehen ist. Angeblich werden die Abrechnungen ohne diesen Vermerk von der Behörde nicht anerkannt.

Kann ich diesen Vermerk einfach als Textfeld auf die Abrechnung schreiben? Somit ist ja keine Unterbrechung erfasst!

Lg und vielen Dank vorab.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Raether,

wenn Sie die Fehlzeit rausnehmen, erfolgt automatisch eine Nachberechnung und damit ein neuer Druck der April-Abrechnung mit der aktuellen Abrechnung.

Führen Sie auf jeden Fall vorab eine Probeabrechnung durch, damit Sie gleich sehen, welche Auswirkungen dies hat und ob dies so ist, wie von Ihnen gewünscht.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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björn
Experte
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Hallo Sinah,

ergänzend zur Ausführung von Herr Lutz noch eine Stellung zu dem Hinweistext.

Sie können unter Personaldaten -> Auswertungssteuerung -> einen Hinweistext hinterlegen der dann automatisch auf der Abrechnung angezeigt wird.

In Ihrem Fall müssen Sie dies unter dem Punkt "Fest gespeicherter Hinweistext" erledigen und in dem Monat rausnehmen wenn die Elternzeit beendet ist.

Gruß

Björn

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letzte Antwort am 08.11.2017 11:21:34 von björn
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