Hallo Zusammen,
Mitarbeiter tritt zum 28.02.2023 aus.
Kündigungsdaten alle eingegeben. Nun kommt bei der Probeabrechnung die Fehlermeldung #19537 "Für die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung (§312 SGB III) werden Angabe zu Arbeitszeitänderungen ab 01/2022 benötigt.
Für den Monat 05/2022 konnte kein Grund für die Änderung der Wochenarbeitszeit ermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen bei den Angaben zur Arbeitszeit erst nach einer erneuten Abrechnung der geänderten Monate berücksichtigt werden. Überprüfen Sie Ihre Eingaben und führen Sie ggfs. eine Nachberechnung auf den geänderten Monat durch"
Ich habe jetzt einen Grund für die Änderung der Wochenarbeitszeit ab 05/2022 hinterlegt. Wie gehe ich nun vor, dass die Arbeitsbescheinigung erstellt wird. Der Monatsabschluss für Mai 22 ist ja schon längst gemacht.
Viele Grüße
Ist bekannt aber hilft nicht? LN19537 und LN19412 beim Erstellen der Arbeitsbescheinigung in Lohn und Gehalt