Hallo liebe Community,
vor kurzen haben wir unseren Bescheid für die Erstattung der Quarantänezahlung für 03-04/2020 erhalten.
Als ich den Erstattungsbetrag prüfen wollte ist mir aufgefallen, dass die Buchungen zu der Quarantäneabrechnung weder auf den Buchungsbeleg noch auf den zugehörigen Konten eingespielt wurden.
Die Auswertung 447 als auch die Gehaltsabrechnung wurde korrekt ausgegeben . ( Die Erstattung wurde in 05/2020 rückwirkend berechnet)
Nun habe ich in meiner Finanzbuchhaltung dadurch erhebliche Differenzen.
Hat vielleicht jemand auch dies Problem gehabt und wie konnte das gelöst werden?
Viele Grüße
Lisa
Hallo,
bitte prüfen Sie in LODAS unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung, Registerkarte Kug, ob die Konten für den Buchungsbeleg korrekt erfasst sind.
Gibt es für die Monate, in denen die Quarantäne abgerechnet wurde, einen Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll zum Buchungsbeleg?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
ich habe ihre Fragen geprüft und habe festgestellt, dass die Konten im März wirklich nicht angelegt waren. Aber es gab keinen Hinweis im Fehler- und Hinweisprotokoll im Abrechnungsmonat 05/2020, in welcher die Quarantäne abgerechnet wurde.
Können die fehlenden Daten noch im nachhinein aus Lodas ins Rechnungswesen übertragen werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Lisaa
Schnappauf
Hallo Frau Schnappauf,
die Erstellung und Bereitstellung des Buchungsbelegs für die Finanzbuchführung ist nur für den jeweils abgerechneten Monat möglich, nicht für weiter zurück liegende Abrechnungsmonate.
Wird die Kontonummer nun rückwirkend ergänzt, erfolgt die Verbuchung mit der Lohnabrechnung im aktuellen Buchungsbeleg. Ein neuer Buchungsbeleg kann für März nicht erstellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmayer,
leider erfolgte trotz der Nacherfassung der Kontonummer keine Verbuchung mit den aktuellen Buchungsbeleg. Welche Gründe kann es dafür geben und wie bekomme ich die Quarantänebuchungen in das Fibu Programm?
Viele Grüße
Hallo Community,
wie bereits meine Kollegin Frau Frohmeyer angemerkt hat, wird der Buchungsbeleg immer nur für den aktuell abgerechneten Monat erstellt.
Erfolgt in Ihrem Fall noch immer keine Verbuchung, müssen wir den Sachverhalt genauer prüfen. Bitte wenden Sie sich hierzu auf einem anderen Weg an uns.
Hallo an alle,
ich habe eine Frage zu Korrekturen Entschädigungszahlungen Quarantäne für das Vorjahr.
Wir arbeiten mit dem SKR 03. Laut Buchungsliste erfolgt die Korrektur auf das Ertragskonto 2021, was buchhalterisch nicht so ganz io ist. Es handelt sich um eine Korrektur aus Oktober 2020.
Hat jemand Erfahrung mit den verbuchen der Korrektur Bescheide der Gesundheitsämter?
Vielen Dank für die Mithilfe!
Mit Freundlichen Grüßen
Karolin Doehler
Hallo Frau Doehler,
Nachberechnung werden auf dem Buchungsbeleg immer im aktuellen Abrechnungsmonat berücksichtigt.
Bitte halten Sie hier Rücksprache mit der Finanzbuchhaltung, ob evtl. eine manuelle Korrektur vorgenommen werden soll.