Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der korrekten Abrechnung eines steuerfreien Fahrtkostenzuschusses im Lohn und Gehalt. Bisher habe ich die Zuschüsse beim Mitarbeiter unter Besonderheiten / Fahrtkostenzuschuss ( Barlohnzuwendung) hinterlegt.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich die Lohnart 2009 in den Bewegungsdaten eintragen muss, da es dort eine Folgelohnart 9010 gibt.
Muss denn der Zuschuss im Nettobereich mit der Folgelohnart berücksichtigt werden? Diese Folgelohnart ist bei der ersten Variante nicht hinterlegt.
Wir als Firma kaufen die Jobtickets für unsere Mitarbeiter und geben diese dann weiter. Der Betrag des Tickets soll dann steuerfrei abgerechnet werden. Wie rechne ich korrekt ab?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Bia
Hallo!
Hierzu gibt es doch unter dem AN - Stammdaten - Besonderheiten - Fahrtkostenzuschuss - die Möglichkeiten der Eingabe!? Und in Abhängigkeit der Betriebsvereinbarung über die Zahlung des Jobtickets (AN oder AN oder jeweils teilweise) erfolgt dort die Eingabe. Auch gibt es eine Ausarbeitung in der Infodatenbank hierzu.
MfG
Johannes Eißing
Hallo Herr Eißing,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Diese Methode der Eingabe kenn ich bzw. nutze ich auch.
Ich hätte gern gewusst, ob der Betrag des steuerfreien Zuschusses im Netto wieder abgezogen werden muss. Da gibt es den Unterschied bei den beiden verschiedenen Eingabemethoden:
- Bewegungsdaten: Lohnart 2009 , Folgelohnart 9010 mit Abzug im Netto
- Besonderheiten- Fahrtkostenzuschuss, da gibt es keinen Abzug im Netto.
Daher bin ich irritiert, wie es korrekt ist.
Viele Grüße
Bia
Hallo Bia!
Der Betrag des Jobtickets steht in der Auflistung der Bezüge mit dem Kennzeichen "J". Daher wird dieser Betrag in das Gesamtbrutto (GB) aufgenommen. Würde es mit der LA 9010 unter nicht abgezogen - würde es ja zusätzlich ausgezahlt - und das darf nicht sein, da der AG die Karten bezahlt. Woher kommt denn die LA 2009? Jobticket ist LA 2956 auch mit FolgeLA 9010
MfG
Johannes Eißing
Hallo Herr Eißing,
ich hatte mich bei der Lohnart vertippt, es ist die 2900.
Anbei sende ich eine kurze Aufstellung mit.
Die steuerfreien Zuschüße bekommen unsere Mitarbeiter on top. Meine Frage. Welche ist die korrekte Eingabe im Programm ?
MfG
Bia
Warum Bewegungsdaten anlegen?
Einfach unter Fahrtkostenzuschuss bei Jobticket den Betrag eintragen und als Sachbezug kennzeichnen. Dann kommt LA 2900 mit Folge 9010.
Oben bei Fahrtkostenzuschuss - LA 2950 - eingetragen ist es LSt- und SV-pflichtig und der Rest wird dann auch noch an den AN ausgezahlt. Der AG kauft aber doch und hat die Karten schon bezahlt - warum dann auch noch an den AN auszahlen?
Die LA 2900 dient doch nur der Aufnahme des Jobticketbetrages in das Lohnkonto. Es ist keine zahlungsrerlevante LA. Nur buchungstechnisch für das Lohnkonto.
Vielen Dank für die Antwort.
MfG
Bia