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Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuern

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letzte Antwort am 12.03.2020 14:02:34 von Dominika_Raciborska
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mvalks
Beginner
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Hallo,

eine Mitarbeiterin arbeitet 3 Tage (einfache Entfernung Wo./Arb. 50 km) wöchentlich. Wir möchten ihr einen Fahrkostenzuschuss in Höhe der Entfernungspauschale gewähren. Die anfallende Pauschalsteuer übernimmt der AG.

 

Wie muss die Erfassung in Lohn und Gehalt erfolgen?

 

Besonderheiten/Fahrtkostenzuschuss

Reiter "Fahrtkostenzuschuss/Jobticket"

Zuschuss neu anlegen - Versteuerung 15 % pauschal (max. in Höhe Entf.pauschale) - Gehaltsumwandlung 0,00

 

Reiter "Angaben bei 15 % Pauschalversteuerung"

Fahrtstrecke 1: Einfache Entfernung 50 km - Arbeitstage ??? - Verkehrsmittel PKW

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,


die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt bei Ihrem Mitarbeiter 50 km. Er erhält von seinem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss. Die Pauschalsteuer übernimmt der Arbeitgeber.


Der Arbeitgeber kann die Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (gem. § 40 Abs. 2 S. 2 EStG) mit 15 % pauschal versteuern, maximal in Höhe des Betrags, der nach § 9 Abs. 2 EStG wie Werbungskosten geltend gemacht werden kann. 


Für die Ermittlung des pauschal zu versteuernden Betrags werden vereinfacht pauschal 15 Arbeitstage pro Monat angesetzt. Außerdem muss der Arbeitgeber die Entfernung der Wohnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte ermitteln.


50 km x 0,30 EUR x 15 Arbeitstage = 225 EUR


Der Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wenn dieser 225 EUR nicht übersteigt, kann er pauschal versteuert werden und ist dann auch beitragsfrei.


Fahrtkostenzuschuss in der Fahrtkostenmaske erfassen:


Voraussetzung:


Der Mitarbeiter ist geöffnet.


Vorgehen:


1. Stammdaten | Besonderheiten | Fahrtkostenzuschuss, Registerkarte Fahrtkostenzuschuss/Jobticket wählen.
2. In der Gruppe Fahrtkostenzuschuss (Barlohnzuwendung) die Schaltfläche Neuen Fahrtkostenzuschuss anlegen wählen.
3. In der Spalte Fahrtkostenzuschuss den Wert erfassen.
4. In der Spalte Versteuerung aus der Liste den Eintrag 15 % pauschal (max. in Höhe Entf.pauschale / Kosten ÖPV) wählen.
5. Ggf. die Kürzung im Teil- und Ausfallmonat in der Spalte Kürzung anpassen.
6. In der Spalte Gültig ab den Monat (MMJJJJ) erfassen, ab dem der Fahrtkostenzuschuss zum 1. Mal abgerechnet wird.


Angaben zur Pauschalversteuerung erfassen:


Voraussetzung:


Der Mitarbeiter ist geöffnet.


Vorgehen:


1. Stammdaten | Besonderheiten | Fahrtkostenzuschuss, Registerkarte Angaben bei 15 % Pauschalversteuerung wählen.
2. Im Feld Ermittlung der Pauschalversteuerung aus der Liste den Eintrag Entfernungspauschale mit Gültig ab wählen.
3. In der Gruppe Entfernungspauschale für die Fahrstrecke 1 die Schaltfläche Zeile neu wählen.
4. In der Spalte Einfache Entfernung den Wert 50 erfassen.
5. In der Spalte Arbeitstage den Wert 15 erfassen.
6. In der Spalte Verkehrsmittel den Eintrag PKW wählen.
7. In der Spalte Gültig ab das Datum erfassen, ab dem die Entfernungspauschale angewandt werden soll.


Der Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers wird pauschal versteuert und sv-frei mit der Lohnart „2951 / Fahrtkostenzuschuss, p. St.“ abgerechnet.


Eine genaue Beschreibung zu Ihrem Sachverhalt, finden Sie im Dokument „ Fahrtkostenzuschüsse und Jobticket (Beispiele für Lohn und Gehalt) “ unter Punkt 3.2.

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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mvalks
Beginner
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Hallo,

vielen Dank für die Nachricht. Ich stelle mir jedoch folgende Frage:

Wenn der Mitarbeiter nur 3 Tage die Woche arbeitet, müssen trotzdem 15 Tage für die Pauschalversteuerung erfasst werden?

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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2774 Mal angesehen

Hallo,


in Lohn und Gehalt haben Sie die Möglichkeit die Anzahl der monatlichen Arbeitstage für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu erfassen. Die Eingabe hinterlegen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen im Reiter "Wohnung/Tätigkeitsstätte". Gemäß Vereinfachungsregelung kann auch von monatlich 15 Arbeitstagen ausgegangen werden. 


Als DATEV können wir Ihnen leider keinerlei rechtliche Auskünfte erteilen. Vielleicht kann jemand aus der Community hier weiterhelfen? 


Viele Grüße aus Nürnberg 

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

 

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letzte Antwort am 12.03.2020 14:02:34 von Dominika_Raciborska
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