Guten Tag,
eine Arbeitnehmerin wird zum 31.08.2018 nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage bzw. eines Vergleichs erhält Sie neben einer Abfindung von 12.000 € auch eine Urlaubsabgeltung für 130 Urlaubstage in Höhe von 30.000 €.
(Wir sind für die Lohnabrechnung - nicht für die Einkommensteuererklärung zuständig)
Darf man die Urlaubsabgeltung in diesem Fall ebenfalls nach der Fünftelmethode besteuern? Kann eine Urlaubsabgeltung "außerordentliche Einkünfte" sein? Da der Fall etwas ungewöhnlich ist, findet man nicht viel dazu.
Sozialversicherungsrechtlich wird die Urlaubsabgeltung als Einmalbezug abgerechnet, das ist klar.
Danke für eure Hilfe!
Moin Moin Herr Schulz,
z.B. unter diesem Link Abfindungen - Lexikon des Steuerrechts - smartsteuer findet sich folgender Absatz unter 1.:
Unabhängig davon und da Sie für die Lohnabrechnung des AG zuständig sind, würde ich Abfindungen/ Entschädigungen fast nie mit der Fünftelregelung abrechnen, da Sie (und der AG) ggf. nicht alle Informationen vom AN haben die eine ordnungsgemäße Beurteilung ermöglichen.
Im schlechtesten Fall haftet der AG bei nicht ordnungsgemäßer Beurteilung für zu wenig abgeführte Lohnsteuer.
Soll der AN die Beurteilung im Rahmen seiner Steuererklärung vornehmen.
Beste Grüße
Stefan