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Fälschliche ELStAM Rückmeldung StKl. 6

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letzte Antwort am 16.05.2024 11:24:51 von pogo
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Lea_F
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Hallo liebe Community,

 

zum 01.04.24 hat ein neuer MA bei uns angefangen. Ich habe ihn mit StKl. 1 als Hauptarbeitgeber angemeldet und abgerechnet. Am 03.05.24 wurde uns dann beim monatl. ELStAM Abruf die StKl. 6 und Nebenarbeitgeber eingespielt. Nach Rücksprache mit dem MA hat er im April von seinem alten Arbeitgeber noch Geld erhalten. Dieser hat sich ja scheinbar nicht als Neben AG angemeldet und mit StKl. 6 abgerechnet, sonst hätte ich ja jetzt kein Problem. 😄
Da ich vom Beitrag im Hilfe Center etwas verunsichert war, habe ich gestern den Support angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich den MA selbst ab 04/24 wieder auf Hauptarbeitgeber setzen und zum 03.04.2024 wieder anmelden muss. 

Das habe ich getan und heute morgen die Rückmeldung erhalten, die Abmeldung wäre erfolgreich gewesen. Aber nichts von der Anmeldung.

Außerdem ist jetzt zum 01.05.2024 wieder die Steuerklasse 1 im System. 

Aber was ist mit April? Darf man die Steuerklasse selbst wieder auf 1 ändern? Wir sind ja tatsächlich der Hauptarbeitgeber wo er auch in Vollzeit seine Arbeitsleistung erbracht hat. Oder sollte man den April mit Steuerklasse 6 belassen. Der MA bekommt natürlich eine Nachberechnung mit einem nicht gerade geringen Abzug. 

 

Vielen Dank vorab.

pogo
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Guck dir das Übernahmeprotokoll für diesen Mitarbeiter an. Am besten ab 1.4.

Dort sollte eigentlich auch die Anmeldung bzw. die Rückübermittelten Daten drin sein. Das wird meiner Erfahrung nach bei solchen Fällen oft nicht mit angezeigt.

 

Schau ins Fehler und Hinweisprotokoll und in die Auswertung 461.

Fordere die Auswertung 462 temporär an.

 

Dann hast du alles in der Hand, um zu erkennen, ob die Anmeldung geklappt hat.

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Lea_F
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Danke für den Tipp mit der Auswertung 461, dort ist die Anmeldung zum 03.04. als Haupt-AG aufgeführt.

 

Heißt das, dass ich auch die Steuerklasse manuell wieder auf 1 setzen kann, da wir jetzt wieder Haupt-AG im April sind?

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pogo
Experte
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Nicht ganz, die Anmeldung zum 3.4. muss ja auch noch erfolgreich gewesen sein, was du entweder im Übernahmeprotokoll oder in Auswertung 462 sehen solltest.

 

Dann ist auch erkennbar, warum ab 1.5. wieder die StKl 1 gilt, im April aber noch nicht. Vielleicht ist es ja nur ein Übernahmeproblem von LODAS.

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lohnhilfe
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Die Frage ist ja, für welchen Zeitraum hat der AN noch vom alten AG was bekommen und überschneidet sich das mit eurem Zeitraum? Wenn es sich überschneidet, wäre die 6 vielleicht doch besser für April.

LG
VM
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Lea_F
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Aber wir sind ja der Hauptarbeitgeber wo er auch seit 01.04. in Vollzeit arbeitet. Müsste dann nicht eher der alte AG auf 6 korrigieren für April?

 

So wie ich den MA verstanden habe erhält er diesen Monat auch nochmal eine Zahlung von dort. Habe natürlich ausdrücklich darauf hingewiesen dass er dem alten AG bescheid geben muss dass StKl. 6 und Nebenarbeitgeber zu verwenden ist, damit ich im Juni nicht wieder dasselbe Problem bekomme. 

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Lea_F
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Wie komme ich denn an die Auswertung 462 ran? Ich arbeite erst seit März mit Lodas, davor immer nur mit Lohn und Gehalt. 

Gibts da ein gutes Dokument im Hilfecenter? 

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lohnhilfe
Meister
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Im Endeffekt muss der AN entscheiden, welcher AG welche StKlasse abrechnen soll, und so muss der AG dann melden.

LG
VM
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pogo
Experte
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8
letzte Antwort am 16.05.2024 11:24:51 von pogo
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