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Fällige Lebensversicherung über Gehaltsabrechnung auszahlenauszahlen

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letzte Antwort am 26.02.2024 08:39:25 von PRolinger
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PRolinger
Beginner
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Liebe Community,

 

ich benötige für den nachfolgenden Fall Euer Schwarmwissen:

 

Bei einem noch aktiven Mitarbeiter ist ein Vertrag wegen Vertragsablauf aus einer Unterstützungskasse fällig. Der Bruttobetrag wird an den Arbeitgeber ausgezahlt, dieser muss dies nun über die Gehaltsabrechnung auszahlen, mit entsprechender Versteuerung und Abführung der Beiträge.

 

Leider finde ich nur bei Versorgungsbezugsempfängern die entsprechenden Felder. Dies trifft auf diesen Mitarbeiter jedoch nicht zu.

 

Wie (und mit welchen Lohnarten) kann ich die Abrechnung dieser Auszahlung vornehmen.

 

Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe.

 

 

_AnjaA_
Einsteiger
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Hallo,

 

es gibt hier die Lohnarten 264 bis 273.

 

Ich habe das auch mal gehabt und habe die Lohnart 205 genommen. Das war die Fünftelregelung. Kommt natürlich auch bei Ihnen darauf an was von den Lohnarten für Ihren Fall genau passt bzw. wie der Vertrag hier bei Ihnen gestaltet war.

 

Bei mir war es auch eine Unterstützungskasse und bei einer Prüfung wurde meine Abrechnung auch nicht beanstandet 😋

 

VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
PRolinger
Beginner
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Hallo Anja,

 

vielen Dank für die Info, das hilft mir schon mal weiter :-).

 

LG Petra

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sonja
Einsteiger
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Nachricht 4 von 9
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Bitte beachten:

ab 2024 sind die AG nicht mehr für die Fünftelregelung zuständig!

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Sailor
Erfahrener
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Nachricht 5 von 9
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Hallo Sonja,

 

das ist aber doch noch gar nicht entschieden.

 

Viele Grüße

Sailor

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo,

 

unter https://www.lohn-info.de/lohnsteuerabzug_fuenftelregelung.html fand ich diesen Hinweis:

 

"Die Besteuerung von sonstigen Bezügen nach der Fünftelregelung soll ersatzlos aufgehoben werden (Gesetzesvorhaben).
Der Bundesrat verweist das Wachstumschancengesetz am 24.11.2023 in den Vermittlungsausschuss. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 21. Februar 2024 mit dem Gesetz befassen."

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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Sailor
Erfahrener
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Ja genau, ist halt noch nicht verabschiedet.

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_AnjaA_
Einsteiger
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Nachricht 8 von 9
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Hallo,

 

ich denke dann kommt es nun auch darauf an, wann es ausbezahlt wird und welches Gesetz dann auch noch greift. 🤐

 

Lassen wir uns überraschen.

 

VG Anja

Manchmal ist weniger auch mehr.
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PRolinger
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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Die Auszahlung wird wohl im April erfolgen. Bis dahin sollte sich unsere Regierung ja mal entschieden haben, was sie nun will.

 

Vielen dank für Eure Hilfe!

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8
letzte Antwort am 26.02.2024 08:39:25 von PRolinger
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