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Erstellung von Arbeitsbescheinigungen nach dem Ende Bezug Krankengeld

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letzte Antwort am 07.11.2018 07:31:48 von linda13
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queensissi
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Hallo,

ich möchte eine Arbeitsbescheinigung für einen Mitarbeiter elektronisch erstellen. Dieser ist ausgesteuert und bezieht nun ALG. Lodas erstellt die Bescheinigung nicht mit dem Hinweis dass in der Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" kein Ende-Datum drin ist. Ich habe aber kein Ende, da die Krankheit weiter besteht?

Danke, VG

uhrich
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Nachricht 2 von 7
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Hallo liebes Community Team,

das ist eine gute Frage und schließe mich hier an.

Wie ist die Aussteuerung zu erfassen bzw. kann ich den Mitarbeiter vorerst austreten lassen auch wenn das Beschäftigungsverhältnis nur ruht ?

Gruß und hoffe auf eine baldige Lösung.

Michaela U.  

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linda13
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Guten Morgen,

ich habe damals unter Fehlzeiten das Ende des Krankentagegeldes zum 01.05. erfasst und ab 02.05. war der Mitarbeiter ausgesteuert durch die Krankenkassen, dies habe ich so auch erfasst.

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Grüße

sabinej
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Nachricht 4 von 7
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Hallo,

ich weiß nicht, wie die Privatwirtschaft das sieht, aber zumindest im Öffentlichen Dienst wird das etwas anders gesehen:

"Hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, und ist aber weiterhin arbeitsunfähig, deutet vieles auf eine zumindest drohende Erwerbsunfähigkeit hin. Hat der Rentenversicherungsträger aber noch keine verminderte Erwerbsfähigkeit festgestellt, trifft der betroffene Arbeitnehmer auf eine Lücke im sozialen Netz. Neben einer fehlenden Sicherung des Einkommens droht auch der Verlust des Krankenversicherungsschutzes nach der Aussteuerung des Krankengeldes.

Diese Lücke kann geschlossen werden durch das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III). Das ist eine Sonderform des Arbeitslosengelds mit einer Brückenfunktion zur nachfolgenden Leistung und wird deshalb auch „Nahtlosigkeitsregelung“ genannt. Der Anspruch beschränkt sich auf die Zeit bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit entschieden wird. Für die Dauer des Leistungsbezuges besteht auch die Krankenversicherung fort - die Beiträge trägt das Arbeitsamt. Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Beschäftigungsverhältnis Es handelt sich jedoch um eine paradoxe Situation, denn in diesen Fällen besteht das arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnis noch weiterhin. Der Arbeitnehmer muss sich dennoch arbeitslos melden und damit dokumentieren, dass er das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Trotz des noch laufenden Beschäftigungsverhältnisses besteht in diesen Sonderfällen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld."

Ein solcher Fall könnte bei der Fragestellerin gemeint sein....

VG
Sabine

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linda13
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Guten Morgen,

mit der Aussteuerung,  besteht das Arbeitsverhältnis trotzdem fort bzw. ruht aber der Mitarbeiter hat vermutlich Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Grüße

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queensissi
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Hallo,

danke für die Antworten. Ja das Arbeitsverhältnis ruht, bis entschieden ist ob der Mitarbeiter in Rente geht oder doch wieder arbeitsfähig ist. In dieser Zeit hat er Anspruch auf ALG, deshalb die Bescheinigung.

Linda du hast ein Ende-Datum eingegeben (12.6.18). Wo hast du das her? Bei mir ist ja momentan offen wie der Fall ausgeht. Und mein PC will die Arbeitsbescheinigung nicht elektronisch übermitteln. Ich habe sie jetzt hilfsweise mit sv-net erstellt. Aber das müsste doch auch über Lodas funktionieren.

Danke u. Viele Grüße Sissi

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linda13
Einsteiger
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Guten Morgen,

sorry für die verspätete Antwort, ich war leider krank.

Ursprünglich habe ich es ohne Enddatum eingegeben. Der MA hat aber eine Arbeitserprobung über die RV gemacht und ab 13.06. die Beschäftigung wieder aufgenommen, daher das Datum.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Grüße Linda

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letzte Antwort am 07.11.2018 07:31:48 von linda13
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