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Erstbestückung Datenübernahme Lodas nach Lohn und Gehalt - fehlende Jahresmeldungen u.a. Fehler

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letzte Antwort am 20.08.2020 15:36:42 von liess
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liess
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Werte Kollegen/Innen und Datev-Mitarbeiter,

 

Ein Mandant hat bisher seine Lohnabrechnungen selbst in Lodas erstellt, ab 08/2020 darf/soll ich nun auch die Lohnbuchhaltung übernehmen (Buchhaltungsmandat übernommen in 03/2020).


Die Erstbestückung habe ich anhand der Dok.Nr. 1030250 durchgeführt, insofern erfolgreich, als dass die Daten importiert sind, allerdings mit zahlreichen Fehler- und Hinweismeldungen.


Leider – und da schließe ich mich einem Thread vom 5.2.2020 mit der Überschrift „Übernahme Mandat mit Schätzungsverfahren Lodas in Lohn und Gehalt…“ an, der besagt, dass konkretere Handlungsanweisungen in den Fehlermeldungen hilfreich wären – bin ich auch mangels Lösungsvorschlägen in den Fehlermeldungen unsicher, wie ich nun vorzugehen habe. Zumal ich beim Studieren diverser Threads zum Thema Lohnübernahme gelesen habe, dass der Mandantenübertrag von Lodas zu Lohn und Gehalt „mit Vorsicht zu genießen sei“.

 

Als erste Fehlermeldung heißt es, dass Meldungen zum Systemwechsel erst erstellt werden können, wenn alle anderen Fehlermeldungen behoben worden sind (doch eben wie?). Deshalb möchte ich bitten, ob man mir anhand hoffentlich von mir konkret formulierter Fragestellungen konkrete Lösungsvorschläge bieten könnte:

 

Bei einigen Mitarbeitern kommt die Fehlermeldung:

 

Fehler #LN07033: Die DEÜV-Meldung mit dem Grund der Abgabe 50 (es kommen auch Meldungen mit Grund der Abgabe 32 oder 51) mit Datum vom 01.01.2019 (oder auch andere Daten bis 01.01.2020) konnte nicht erzeugt werden.

 

Nach Rückfrage beim abgebenden Mandanten wurde hier wohl leider in der Tat nicht sauber gearbeitet, so dass einige Jahres-, Unterbrechnungs- oder Beitragsgruppenwechselmeldungen nicht erzeugt wurden.
Reicht es hier, wenn der abgebende Mandant diese in Lodas nachholt oder muss ich etwas in Lohn und Gehalt unternehmen?


Was muss ich nach der Übernahme nun überhaupt veranlassen? Soweit ich es richtig erlesen habe:

 

  • Meine Betriebsnummer als Abrechnungsstelle für das Datenübermittlungsverfahren eingeben sowie meine Kanzlei als Ansprechpartner für die Lohnabrechnung.
  • ElStAM-UMMeldungen (vom abgebenden Mandanten in Lodas oder jetzt von mir in Lohn und Gehalt?)
  • Systemwechselmeldungen; soweit richtig verstanden, MÜSSEN diese nur bei Versorgungsbezügen erzeugt werden, KÖNNEN aber auch in anderen Fällen angestoßen werden. Wären damit evtl. die obigen Fehlermeldungen zu lösen?
  • Was muss ich an Vortragswerten noch anpassen?

 

Und dann wäre da noch eine Fehlermeldung:

 

Fehler #LN07030: Dieser Mandant nimmt am Schätzverfahren teil. Mögliche prozentuale oder Beitragskorrekturen erfassen Sie bitte direkt im Schätzdialog unter dem Menüpunkt Abrechnung | Beitragsnachweis Schätzung. Senden Sie danach die Schätzung an das Rechenzentrum, auch wenn Sie bereits für diesen Monat eine Beitragsnachweis Schätzung über LODAS/RZ gesendet haben. Dies ist zwingend erforderlich, damit die Differenzbeträge für die Beitragsnachweise in Lohn und Gehalt korrekt verrechnet werden.

 

Ich werde das Schätzverfahren nicht mehr anwenden und habe nun mal unter Mandantendaten/Sozialversicherung/Allgemeine Daten unter der Überschrift „Zusätzliche Optionen für das Schätzverfahren“ die Häkchen rausgenommen bei „Automatischer Schätzung“… und „Austritte von Arbeitnehmern“. Richtig oder falsch? Reicht das, um die Fehlermeldung zu bereinigen? Zumindest, wenn der Mandant in 07/2020 keine Beitragsschätzung mehr vorgenommen hat?

 

Ich bitte mir meine Fragen nachzusehen (Kleinkanzlei im Alleingang, erste Lohnübernahme) 😔 und bedanke mich im Vorhinein für Lösungsvorschläge. 🌹

 

liess
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Leider muss ich meine Anfrage hinsichtlich des letzten Punktes noch verkomplizieren: Laut Rückfrage beim Mandanten wurde für Juli doch noch eine Beitragsschätzung durchgeführt. Reicht mir hier als Hilfe aus der Dok.Nr. 1004464 der Punkt 2.5 oder gibt es weitere Hilfen? Vorausgesetzt, ich bekomme vom Vorsystem Lodas passende Auswertungen (der Mandant selbst ist hier auch keine Hilfe).

 

Vielleicht bleibt mir kein anderer Weg als eine Service-Anfrage an Datev; evtl. könnte ich die aber erleichtern mit Ideen von Kollegen/Innen?

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ein umfangreiches Erstbestückungsprotokoll ist üblich. Dieses Protokoll hilft Ihnen, alle Mandanten-/Personalstammdaten und sonstige abrechnungsrelevante Daten zu überprüfen.


DEÜV-Meldungen, die aus LODAS hätten erstellt werden sollen, können Sie in Lohn und Gehalt nicht generieren. Nach Möglichkeit kann der vorherige Abrechner diese Meldung erzeugen.


Die ELStAM-Ummeldungen werden von Ihnen in Lohn und Gehalt gesendet.


Systemwechselanmeldungen für die DEÜV werden auch von Ihnen für alle Mitarbeiter erstellt. Dazu ist zu prüfen, ob in LODAS eine Systemwechselabmeldung erstellt wurde.


Bei einer Erstbestückung werden alle Vortragswerte aus LODAS übernommen - auch die Vortragswerte für die Beitragsschätzung. Hier ist es nicht notwendig, manuell einzugreifen.


Damit Lohn und Gehalt in Zukunft die Beitragsschätzung korrekt erstellt, erzeugen Sie die Beitragsschätzung für 07/2020. Wenn Sie diese nicht zusätzlich zur ursprünglichen Schätzung aus LODAS an die Krankenkassen übermitteln wollen, können Sie vor dem Senden der Beitragsnachweise (und nur für die Beitragsnachweise) den Mandanten unter Extras | Einstellungen | Registerkarte "Mandant" auf Testmandant umschlüsseln, indem Sie das Kontrollkästchen aktivieren. Das Senden der Beitragsnachweise ist für eine korrekte Verbuchung in Lohn und Gehalt trotzdem erforderlich, sie werden jedoch im Rechenzentrum nicht weiterverarbeitet. Nach dem Senden nehmen Sie das Häkchen für Testmandant wieder raus.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß


Personalwirtschaft / DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
liess
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Vielen Dank, Frau Preuß - dann kann ich mich an die Arbeit machen und Ihre Ratschläge umsetzen.

Eine Zwischenfrage noch zu Ihrem zweiten Absatz, Frau Preuß:

 

Wenn die DEÜV-Meldungen = insbesondere die fehlenden Jahresmeldungen, vom vorherigen Abrechner erzeugt werden können/sollen - kann ich dann trotz dieser FEHLER-Meldungen im Erstbestückungsprotokoll die Lohnabrechnung August erzeugen? Nach meinem Verständnis verhindern Fehler-Meldungen die Abrechnungsmöglichkeit, nur HINWEIS-Meldungen wären nicht schädlich.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei einigen Fehlermeldungen ist eine Lohnabrechnung dennoch durchführbar.


Prüfen Sie bitte, ob alle Abrechnungsschaltflächen (Probeabrechnung, Lohnabrechnung und Monatsabschluss) aktiv sind.


Wenn diese aktiv sind, können Sie z. B. mit einer Probeabrechnung testen, ob die Abrechnung erstellt werden kann.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
liess
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Danke, Frau Preuß,

 

ich habe mittlerweile gemerkt, dass ich trotz dieser Fehlermeldungen eine Abrechnung erstellen lassen könnte.

 

Doch nun plagt noch die bisherige Beitragsschätzung, die ich nicht übernehmen will. Sprich bisher in Lodas war es ein Schätzmandat, ich werde den Mandanten jetzt nach Übernahme in Lohn und Gehalt nicht mehr als Schätzmandat führen.

 

"Wie komme ich raus aus der Nummer"?

 

Der Mandant hat die Juli-Löhne fristgerecht am 24.7.2020 gemeldet. Er hat mir als Auswertung aus Lodas nun das "DÜ-Protokoll Beitragsnachweis August 2020" geschickt (von mehreren Krankenkassen), die am 24.7.2020 erzeugt wurde, auf denen unten aber steht "Die Daten stehen zur Übermittlung am 21. August bereit".

 

Da ich bisher nie Schätzmandate abgerechnet habe, ist mir hier nun nicht klar:

 

Würde es reichen, dass ich (wie bereits beschrieben) auf Mandantenebene unter Sozialversicherung die Häkchen in den Zusätzlichen Optionen für das Schätzverfahren rausnehme? Wäre dann evtl. gar nichts mehr zu unternehmen - denn der Vormandant hat doch wohl für Juli fristgerecht gemeldet und die Schätzwerte für August sind noch nicht gesendet worden?

 

Gibt es eine Beschreibung, wie man aus dem Schätzverfahren aussteigen kann? Und wie kann/muss ich Vortragswerte kontrollieren? Welche Auswertungen helfen hierbei?

 

Danke für geduldige Antworten.

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


im Hinblick auf das Schätzverfahren gilt folgende Information, die Sie auch imDokument 1004464 unter Punkt 2.7.3 finden: 


Wird der Abrechnungszeitpunkt nach vorne verlegt und dieser mit Daten senden bis zum sechstletzten Bankarbeitstag abgeschlossen, ist das Schätzverfahren nicht mehr erforderlich.

 

Um die Teilnahme am Schätzverfahren zu beenden, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen "Automatische Schätzung der Beitragsnachweise für den Folgemonat mit dem Monatsabschluss durchführen" auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten | Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV in der Gruppe "Zusätzliche Optionen für das Schätzverfahren".


Damit die Differenzen aus dem Vormonat korrekt ermittelt und gemeldet werden, ist es zwingend notwendig, die Schätzung für den Monat August 2020 zu erstellen. Das gilt auch, wenn die Schätzung für den aktuellen Monat bereits über das vorherige Abrechnungsprogramm gemeldet wurde. Haben Sie den Mandanten von LODAS nach Lohn und Gehalt mit Hilfe einer Erstbestückung übernommen, wurden die Vortragswerte für die Schätzung bereits hinterlegt.

 

Aktivieren Sie auf der Mandantenebene unter Extras | Einstellungen | Reiter Mandant den Haken bei "Testmandant". Danach erstellen Sie die Schätzung für 08/2020 auf der Mandantenebene unter Abrechnung | Beitragsnachweis-Schätzung und geben diese weiter. Dadurch wird die Schätzung nicht an die Krankenkassen weitergeleitet, Lohn und Gehalt hat aber die Werte für die weitere Beitragsnachweiserstellung nun vorliegen.

 

Vergessen Sie bitte nicht, den Haken "Testmandant" nach diesem Vorgehen wieder zu deaktivieren.


Möchten Sie nicht mehr am Schätzverfahren teilnehmen, entfernen Sie wie im ersten Absatz beschrieben den Haken für die automatische Schätzung.

 

Bitte beachten Sie: Wurden Schätz-Beitragsnachweise vor dem Monatsabschluss an die Krankenkassen gesendet, dürfen mit dem folgenden Monatsabschluss keine Beitragsnachweise mit den tatsächlichen Abrechnungswerten für diesen Monat erstellt werden. Entstehende Differenzen müssen in den Beitragsnachweis des Folgemonats einfließen. Eine Ersetzung des Schätzbeitragsnachweis durch tatsächliche Abrechnungswerte ist nur im Ausnahmefall zum Beispiel bei einer Betriebsaufgabe erlaubt. Wenn Sie also den Monatsabschluss September durchführen, erhalten Sie einen tatsächlichen Beitragsnachweis für 09/2020, in dem die Differenzen von August mit verrechnet werden. 


Weitere Informationen zum Schätzverfahren erhalten Sie in folgenden Dokumenten: 


- Dokument 1013756 - Sozialversicherungsbeiträge abführen: Beitragsnachweis, Schätzung
- Dokument 9226178 - SV-Beiträge und Differenzen aus dem Vormonat vortragen
- Dokument 1004464 - Schätzverfahren

 

Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
liess
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Vielen Dank! Das klingt strukturiert - von dieser Seite sollte mir diese Hilfe genügen (nun muss ich "nur noch" sehen, wie ich mit dem vorherigen Zahlenchaos zurecht komme - und was womöglich noch erforderliche Korrekturen vom Vorbearbeiter in Lodas auslösen würden).

 

Ich bedanke mich jedenfalls vielmals für die Hilfe von Datev!

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letzte Antwort am 20.08.2020 15:36:42 von liess
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