Hallo,
ich hatte jetzt in der Lohnabrechnung einen Azubi in Quarantäne den ich nach den neuen Berechnungsvorschriften (KUG-Tabelle) abrechnen muss.
Laut der ermittelten Differenz aus den pauschalierten Nettoentgelten (lt. KUG-Tabelle) würde der Azubi ein höheres Nettoentgelt erzielen als tatsächlich ausgefallen ist.
In diesem Fall würde ich den Verdienstausfall auf das tatsächlich ausgefallene Nettoentgelt begrenzen, da ja eigentlich nicht mehr erstattet werden kann als ausgefallen ist.
Habt ihr sowas auch schon abrechnen müssen? Wie habt ihr solche Sonderfälle gelöst?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
habe auch einen Mitarbeiter in Quarantäne gehabt, welcher jetzt etwas mehr bekommt als ursprünglich.
Sei es ihm gegönnt.
Ihr bekommt es doch vom Gesundheitsamt wieder zurück.