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Erstattung bei Quarantäne ab 31.03.2021

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letzte Antwort am 28.04.2021 07:50:09 von Kristin_Frohmeyer
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NaJu2008
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 3
1475 Mal angesehen

Hallo,

 

ich hatte jetzt in der Lohnabrechnung einen Azubi in Quarantäne den ich nach den neuen Berechnungsvorschriften (KUG-Tabelle) abrechnen muss.

 

Laut der ermittelten Differenz aus den pauschalierten Nettoentgelten (lt. KUG-Tabelle) würde der Azubi ein höheres Nettoentgelt erzielen als tatsächlich ausgefallen ist.

 

In diesem Fall würde ich den Verdienstausfall auf das tatsächlich ausgefallene Nettoentgelt begrenzen, da ja eigentlich nicht mehr erstattet werden kann als ausgefallen ist.

 

Habt ihr sowas auch schon abrechnen müssen? Wie habt ihr solche Sonderfälle gelöst?

taner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1448 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

habe auch einen Mitarbeiter in Quarantäne gehabt, welcher jetzt etwas mehr bekommt als ursprünglich. 

Sei es ihm gegönnt. 

Ihr bekommt es doch vom Gesundheitsamt wieder zurück. 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1301 Mal angesehen

Hallo,


schauen Sie sich bitte folgenden Thread an, hier wurde dieses Thema schon einmal diskutiert.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.04.2021 07:50:09 von Kristin_Frohmeyer
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