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Erstattung AAG Buchungsbeleg im Soll

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letzte Antwort am 31.03.2022 14:48:34 von Sabrina_Simmerlein
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klk_meissen
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Hallo, ich habe mal im Rahmen der Abstimmung Konto 1520 eine Frage, in einem Monat wurden die Forderungen im Soll auf dem Buchungsbeleg ausgewiesen und so in die FiBu übernommen; die Beträge wurden von den Krankenkassen erstattet. Nun stimmt das Konto natürlich nicht. Wie sehe ich bzw woran liegt es, wenn das Forderungskonto im Soll ist? 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


weichen die im Buchungsbeleg aufgeführten Forderungen gegenüber der Krankenkasse gemäß AAG von der Gesamtsumme des Erstattungsbetrags von Auswertung 451 - Übersicht DÜ Erstattung nach AAG ab?


Bei unvollständigen oder fehlerhaften Eingaben zum AAG können Differenzen zwischen dem Buchungsbeleg und der Auswertung 451  auftreten. Die Datenübermittlung dieses Antrags wird abgelehnt, der Erstattungsbetrag ist bereits im Buchungsbeleg verbucht. Der verbuchte Wert kann rechnerisch nicht nachvollzogen werden. In diesem Fall erhalten Sie entsprechende Hinweise auf dem Fehler- und Hinweisprotokoll.


Weitere Informationen und eine Abhilfe finden Sie im Dokument 1002506 - Differenz zwischen Buchungsbeleg und Erstattungsantrag AAG.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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klk_meissen
Einsteiger
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

nein, es gibt keine Abweichungen und auch keine Meldung im Fehlerprotokoll.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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418 Mal angesehen

Hallo,


haben Sie schon geprüft, ob in den Mandantendaten unter Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung das Konto noch anderweitig hinterlegt ist?


Vielleicht kommt die Differenz hierher.


Falls nicht, müssen wir uns den Sachverhalt ansehen und prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 31.03.2022 14:48:34 von Sabrina_Simmerlein
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