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Erneute Schwangerschaft während Elternzeit

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letzte Antwort am 18.07.2018 18:20:19 von emma-leeklotz
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emma-leeklotz
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Eine Arbeitnehmerin (AN) hat ein Kind und war in Mutterschutz und Elternzeit. Während der Elternzeit ist sie erneut schwanger geworden.

Diese Elternzeit wird nun vorzeitig beendet. Ich habe das Datum 05.07.18 als Ende der Elternzeit erfasst. Ab 06.07. befindet sie sich in Mutterschutz für das 2. Kind. Gearbeitet wurde während der 1. ElternZeit nicht. Auch das habe ich bei den Angaben zum Mutterschutz erfasst und in die Fehlzeiten übernommen.

Nach Rücksprache mit der Krankenkasse soll als BMG für den Zuschuss zum Mu-Geld das Gehalt von vor der Elternteit erfasst werden. Dieses habe ich unter den abweichenden VerdienstangaBen gemacht.

Lodas hat nun das Problem, dass kein sv-rechtliches Brutto/-Nettogrhalt vorhanden ist, was aber nicht der Fall ist. Es Wird also gar keine Bruttoabrechnung mit den dazugehörigen Bescheinigungen erstellt. Ändere ich die erste ElternZeit auf ein anderes Datum zum Beispiel Enddatum 03.04.18 werden mir Abrechnungen erstellt und auch der Zuschuss erstellt. Aber es wird auch rückwirkend Gehalt berechnet, was sie ja nicht bekommen hat.

was mache ich falsch? Muss ich ggf. das Gehalt für den Zeitraum des Mutterschutzes auf 0,00€ abändern?

björn
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Frau Klotz,

Sie müssen das Gehalt unter Mutterschutz im Register "Verdienstangaben" eintragen. Damit dies möglich ist müssen Sie die beiden Haken unter dem Punkt Verdiensteingaben eintragen und anschließend die Tabelle mit den Werten von der letzten Schwangerschaft anlegen.

Wenn der Zeitraum schon länger her ist müssen Sie die EEL Bescheinigung aber über sv.net machen. Dazu kommt aber auch ein Hinweis im Fehler-/Hinweisprotokoll.

emma-leeklotz
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
730 Mal angesehen

Hallo,

danke für die Antwort.

Mein Fehler lag darin, dass ich die Elternzeit nicht auch unter dem Punkt der „abweichenden Elternzeit bzw. der Elternzeitabschnitte angegeben“ angegeben habe. Dann habe ich nämlich auch den Fehler-/Hinweis erhalten, dass der Zeitraum schon zu lange her ist, um die EEL-Meldung zu erstellen...

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letzte Antwort am 18.07.2018 18:20:19 von emma-leeklotz
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