Guten Tag,
kann man eigentlich die Erholungsbeihilfe auch gestückelt auszahlen?
z.B. 156 Euro in 3x 52 EUR?
Der Zusammenhang mit dem Urlaub ist gegen.
Die Höchstgrenze wird damit nicht überschritten. Jedoch wäre es somit keine "1x-im-Jahr-Zahlung".
Danke für eure Hilfe.
Gruß Nicole
Ich hab bisher noch nirgends ansatzweise herauslesen können, dass es nur eine einzige Zahlung sein sollte.
Es ist eine jährliche Freigrenze, die nicht überschritten werden darf. Demnach sind Teilzahlungen möglich.
um den Aufwand hier so gering wie möglich zu halten, sollte diese Erholungsbeihilfe § 40 EStG auf einmal im Rahmen des Urlaubs gezahlt werden mit einer Pauschalversteuerung durch den AG.
Näheres dazu im Gesetz:
§ 40 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
§ 40 (2) S.1 Nr. 3 EStG:
Erholungsbeihilfen gewährt, wenn diese zusammen mit Erholungsbeihilfen, die in demselben Kalenderjahr früher gewährt worden sind, 156 Euro für den Arbeitnehmer, 104 Euro für dessen Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind nicht übersteigen und der Arbeitgeber sicherstellt, dass die Beihilfen zu Erholungszwecken verwendet werden,