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Erfassung Krankheitsstunden während KUG

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letzte Antwort am 14.09.2021 08:49:30 von yvonneyildiz
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NaJu2008
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In den Fehlzeiten wird "entgeltfortzahlung mit/ohne au" verschlüsselt und im kalendarium müssen für jeden kalendertag die kug-stunden mit "krank während kug" geschlüsselt werden. Somit erstellt es einen anteiligen u1-antrag für die Krankenkasse und der Rest wird über das Arbeitsamt erstattet.

 

Bei 100% kug würde es also keinen u1-antrag für die Krankenkasse erstellen, da der Betrag in Höhe kug zu 100% durch das Arbeitsamt erstattet wird.

NaJu2008
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In den Fehlzeiten wird "entgeltfortzahlung mit/ohne au" geschlüsselt und im kalendarium müssen für jeden kalendertag die kug-stunden mit "krank während kug" geschlüsselt werden. Somit erstellt es einen anteiligen u1-antrag für die Krankenkasse und der Rest wird über das Arbeitsamt erstattet.

 

Bei 100% kug würde es also keinen u1-antrag für die Krankenkasse erstellen, da der Betrag in Höhe kug zu 100% durch das Arbeitsamt erstattet wird.

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AG2020
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super, danke!

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BMayer
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@NaJu2008 

Hallo,

 

ich habe auch so ein Fall:

MA ist Gehaltsempfänger und krank vom 26.-28.05. Er hätte an diesen Tagen 5,25 gearbeitet und 2,75 Std. KUG erhalten.

Ich habe jetzt in die Fehlzeiten 26.05.-28.05. "Entgeltforzahlung mit AU-Bescheinigung" eingegeben und über das Kalendarium je 2,75 Std. mit AS=WK LA 410.

 

Ich bekomme eine Fehlermeldung: "Das fortgezahlte Entgelt konnte nicht ermittelt werden, da die Bewegungsdaten zu KUG nicht über das Kalendarium erfasst wurden. Es wird kein Antrag auf Erstattung gestellt."

 

Wie soll ich denn die 5,25 Std/Tag im Kalendarium eingeben? Die Stammlohnart 145 habe ich nicht angelegt, da ich diese normal nicht benötigte bei Gehaltsempfänger. 

 

LG Bianca

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Bianca,


auf den ersten Blick sehen Ihre Eingaben richtig aus. Um prüfen zu können, weshalb die Fehlermeldung dennoch ausgegeben wird, nehmen Sie bitte über unsere weiteren Servicekanäle Kontakt zu uns auf.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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yvonneyildiz
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen Brett vor dem Kopf .... ich musste plötzlich wieder in das Thema KUG einsteigen, nach einjähriger Abstinenz und weiß nichts mehr 😞 

 

Mitarbeiter (Lohn) arbeitet : Ist 5 Std. und KUG 3 Std. = 5 Std. über LA 100 (Lohn) und 3 Std. KU LA 410

 

Mitarbeiter ist krank: Ist 4 Std. und KUG 4 Std.

und hier habe ich jetzt die Blockade!

Warum bekommt ein Mitarbeiter nur 4 Std. KUG mit Ausfallschlüssel WK bezahlt und nicht 8 Std.?

Entweder bin ich krank oder ich gehe arbeiten!?

Ich hätte 8 Std. KUG mit Ausfallschlüssel WK erfasst, aber anscheinend ist das wohl falsch 😞 .

Demnach muss ich 4 Stunden mit dem WK LA 410 und 4 Stunden mit der LA 145 (Lohnfortzahlung) erfassen, richtig?

 

Kann mir da jemand nochmal einen Schubs geben, bitte 🤔?

Vielen Dank

Yvonne

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NaJu2008
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Für die 4 Stunden IST wäre Lohnfortzahlung abzurechnen. In diesem Fall würde der Arbeitgeber die anteilige Erstattung von der Krankenkasse bekommen (sofern er an der U1 teilnimmt).

 

Wenn du für den betroffenen Zeitraum kein KUG hättest müsstest du 100% LFZ abrechnen.

 

Aber Achtung, du musst hier mit dem Kalendarium arbeiten.

 

yvonneyildiz
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Ist das Arbeitsamt nicht für den kompletten Bezugszeitraum zuständig?

Gibt es da keine Schwierigkeiten mit der Krankenkasse, wenn ich eine Misch-Abrechnung durchführe?

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NaJu2008
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Jein, das Arbeitsamt ist nur für die Fehlzeiten während KUG zuständig. Für die reguläre Arbeitszeit ist die Krankenkasse zuständig.

 

Ich hatte auch schon solche Mischfälle. Gab bis jetzt keine Rückfragen von der Krankenkasse. Was natürlich das Arbeitsamt bei der Abschlussprüfung so bemängelt kann ich leider noch nicht sagen - meine Leute werden aktuell noch nicht geprüft.

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LF
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Hängt das nicht davon ab, ob Krankeit vor KUG oder Krankheit während Kug (K-Beginn während des Zeitraums beim AG, für den dieser KUG beantragte) vorliegt?

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yvonneyildiz
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Hallöchen LF,

 

ich habe mittlerweile auch mit der Krankenkasse telefoniert und die haben mir eine entsprechende

Passage vorgelesen, die man dann auch im I-Net nachlesen konnte und den Fall bestätigt:

Das die Entgeltfortzahlung nach dem Ist-Entgelt bezahlt wird und das KUG-Entgelt vom Arbeitsamt.

Somit gibt es eine Mischabrechnung:

4 Stunden Krank auf Lohnfortzahlung und 4 Stunden Krank auf KUG.

 

Vielleicht hilft das hier weiter:

 

yvonneyildiz_0-1631276522011.png

 

LG

Yvonne Yildiz

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LF
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Genau, das Beispiel betrifft den FAll Krank während Kug und nicht den Fall Krank vor Kug. Bei Krank während Kug finanziert die Arbeitsagentur die LFZ.

 

Bei Krank vor Kug finanziert meiner Kenntnis nach die Krankenkasse die LFZ (bei U1).

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yvonneyildiz
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Nee, eben nicht! 🙂 

Das ist ja mein Problem bzw. meine Blockade gewesen, warum ich geschrieben habe.

 

Wenn der Arbeitgeber sagt, das von den vollen 8 Stunden am Tag nur 4 Stunden in Kurzarbeit angesetzt werden,

dann muss das Arbeitsamt auch nur die tatsächlichen 4 KUG-Stunden bezahlen (ob Krank oder nicht) und nicht

den gesamten Tag.

Und das hat mir die Krankenkasse auch so bestätigt.

 

Dieser Faden hier, geht auch nur um das Thema "Krank während KUG"

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TN
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yvonneyildiz
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Du bist also der Meinung, dass das Ist-Entgelt - in meinem Fall die Lohnfortzahlung, auch durch das Arbeitsamt erfolgen muss und nicht durch die Krankenkasse U1 bzw. Arbeitgeber?

 

Der Arbeitgeber setzt die Kurzarbeit an einem 8 Std.-Tag für 3 Stunden an, dann zahlt der Arbeitgeber 

5 Stunden und das Arbeitsamt über die Kurzarbeit die 3 Stunden.

Wenn der Arbeitnehmer nun erkrankt, warum sollte das Arbeitsamt die vollen 8 Stunden übernehmen, wenn

der AN nur für 3 Stunden durch den AG in Kurzarbeit eingesetzt wurde?

 

In dem Ausschnitt den Du geschickt hast, wird auch von der TK nur über das Ist-Entgelt gesprochen und nichts

anderes habe ich auch gesendet.

 

Anscheinend gibt es verschiedene Ansichten dieses Themas und keiner versteht es wirklich richtig 😞 

 

Was stimmt denn jetzt nun?

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yvonneyildiz
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Ich habe jetzt das Arbeitsamt angeschrieben und werde es mitteilen, sobald ich eine Antwort erhalte.

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TN
Fachmann
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Ich habe in sämtlichen Seminaren gelernt, sowie in der Literatur gelesen, dass im Fall K während Kug am an ganzen K-Tagen während Kug das AA die Erstattung finanziert und an Teiltagen die AA entsprechend K während Kug erstattet und die KK die K-Stunden für den restlichen Tag. 

 

Irgendwie scheint da ein Missverständnis im Raume zu sein - aber eigentlich doch logisch.

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yvonneyildiz
Aufsteiger
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was ist denn ein Teiltag bei Ihnen?

 

Dann sagen Sie doch nichts anderes, als ich hier geschrieben habe.

Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nur 3 Stunden pro Tag in Kurzarbeit schickt, zahlt das auch das Arbeitsamt, wenn der Mitarbeiter krank ist.

Die anderen 5 Stunden sind Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

 

 

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TN
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8-Stunden Arbeitstag, davon 3 Stunden Kug:

--> 3 Stunden WK und 5 Stunden K

 

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yvonneyildiz
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Ich denke wir sind auf dem selben Nenner, drücken uns nur anders aus:)

 

Ich werde dennoch die Antwort von der ARGE abwarten, sofern ich eine erhalte und dann hier einstellen 🙂 

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NaJu2008
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Auf der Seite der Arbeitsagentur gibt es auch noch eine FAQ zum Thema KUG.

Dort heißt es:

 

"Waren für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit auch reguläre Arbeitszeiten geplant (keine Kurzarbeit), haben kranke Beschäftigte für diese Arbeitszeiten weiterhin Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber."

yvonneyildiz
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Danke NaJu, genau das wollte ich wissen! 🙂 

 

Ich hatte leider nichts dazu gefunden, die meisten Beispiele gehen von einer 100% KUG-Stunden Übernahme aus.

 

Super vielen Dank!

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yvonneyildiz
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Anbei die Antwort vom Arbeitsamt:

 

yvonneyildiz_0-1631602120298.png

 

🙂 

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letzte Antwort am 14.09.2021 08:49:30 von yvonneyildiz
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